Sturmtief Sabine
Welche Ansprüche Reisende haben
Der Sturm "Sabine" sorgt aktuell nicht nur für zahlreiche Schäden, sondern verursacht auch einige Ausfälle im Flug und Bahnverkehr. Reisende stehen vor der Frage, welche Rechte sie haben.
ÖSTERREICH. Für Flugreisende gilt: "Muss der Flug wegen eines Sturms annulliert werden, besteht wahlweise Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises, eine alternative Beförderung zum Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder auf Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt", weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Eine sogenannte Ausgleichszahlung müsse aber die Fluglinie nicht gewährleisten, denn die EU-Fluggastrechteverordnung spreche Fluglinie" bei außergewöhnlichen Umständen, wie eben Sturm und Unwetter" frei. Jedoch ist die Airline dazu verpflichtet, die außergewöhnlichen Umstände nachzuweisen. Eine bloße Behauptung der Airline reicht nicht aus.
Bahnreisende können im Falle einer Annullierung aufgrund des Sturms entweder die kostenfreie Rückfahrt antreten und eine (anteilige) Erstattung des Fahrpreises beantragen oder man setzt seine Reise ohne zusätzliche Kosten und unter vergleichbaren Bedingungen (soweit möglich) fort. Alternativ kann auch die Zugreise (innerhalb eines angemessenen Zeitraumes) verschoben
werden.
Recht auf Betreuungsleistung einfordern
"Unabhängig vom Grund einer Annullierung, also auch wenn diese auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, haben Reisende Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen bzw. am Bahnhof", weiß die Expertin des Mobilitätsclubs. Sollte ein möglicher Anschlusszug verpasst worden sein, steht Reisenden außerdem ein kostenloses Hotelzimmer bzw. eine Taxifahrt zu. Der ÖAMTC rät dazu, auf seine Versorgungsleistungen zu beharren und sich von der Fluggesellschaft bzw. vom Bahnunternehmen eine Bestätigung über die Verspätung oder Annullierung ausstellen zu lassen.
Sind der Flug oder die Bahnfahrt Teil einer Pauschalreise, gelten die vorher angeführten Rechte auf Betreuungsleistungen und Entschädigungen ebenso. "Außerdem sollte Pauschalreisende eine Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter versuchen zu verlangen, wenn der Urlaub sturmbedingt kürzer als erwartet ist", sagt Pronebner.
Die Webseite www.windy.com bietet eine Visualisierung der aktuellen Windgeschwindigkeiten:
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