Corona-Gipfel
Ab 5. März weitgehende Öffnungsschritte in Österreich

- Ab Anfang März stehen weitgehende Lockerungen ins Haus.
- Foto: Florian Schrötter/BKA
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Der Corona-Gipfel von Bund und Ländern am Mittwoch hat eine Richtungsänderung gebracht: In Österreich werden ab dem 5. März die meisten Corona-Maßnahmen fallen gelassen. Die Sperrstunde wird aufgehoben, die Nachtgastro darf wieder öffnen. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt in Öffis, im Supermarkt, Post, Bank und Spital aufrecht. Wien geht erneut einen anderen Weg, obwohl auch in der Hauptstadt Lockerungen kommen.
ÖSTERREICH. Die Bundesregierung, GECKO-Experten und die Länder hatten seit dem Vormittag in einem Corona-Gipfel über weitere Öffnungsschritte beraten. Man habe bitter erfahren müssen, dass sich das Virus laufend verändern kann, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) zu Beginn der Pressekonferenz am Mittwoch. "Vor achteinhalb Wochen hat die Delta-Varainate in unserem Land gewütet", ein Lockdown wurde wieder nötig, erinnerte der Kanzler. Dann kam Omikron.
19. Februar: 2G wird durch 3G-Regel ersetzt
Ab dem 19. Februar treten trotzdem folgende neue Regelungen in Kraft. Man habe beschlossen, ab 19. Februar die 2G-Regelung durch die 3G-Regel zu ersetzen. "Es gilt aber nach wie vor die Sperrstunde genauso wie die Maskenpflicht in Innenräumen", sagte Nehammer. 3G gilt dann etwa in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen, bei Veranstaltungen, in Sportstätten und bei körpernahen Dienstleistern. Nur Wien hatte im Vorfeld bereits klargemacht, dass die 2G-Regel beibehalten wird.
3G als generelle Regel bei der Einreise (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) wird im Laufe der Woche vom 21. Februar eingeführt.
Ab 21. Februar 2022 können Schulveranstaltungen wie Skikurse wieder durchgeführt werden.
Nachtgastronomie darf am 5. März aufsperren
Am 5. März werden ein Großteil der Corona-Einschränkungen wegfallen. Es wird keine Sperrstunde mehr geben und die Nachtgastronomie darf wieder öffnen. Das Konsumationsverbot bei Veranstaltungen, Fach- und Publikumsmessen wird aufgehoben. Ungeimpfte dürfen sämtliche Bereiche betreten, die bisher von den 2G- bzw. 3G-Regelungen umfasst waren, ohne Test.
Zu den letzten Lockerungen ab 5. März gehört neben der Nachtgastronomie u.a. auch die Öffnung von Stehgastronomie und Barbetrieb.
Die Maskenpflicht bleibe dort aufrecht, wo es umbedingt notwendig sei, vulnerable Gruppen zu schützen, so Nehammer, etwa in Geschäften des täglichen Bedarfs, Supermärkten oder der Apotheke.

- Die FFP2-Masken-Pflicht gilt nur noch in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken,
Postgeschäftsstellen, etc.) - hochgeladen von Pensionistenverband Vorarlberg
Mückstein: Gratis-PCR-Tests bis Ende März ausfinanziert
Die Gefahr einer Überlastung der Intensivstationen nehme weiter ab, sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) im Anschluss. Überall, wo bisher 2G galt, wird nun 3G gelten, wiederholte der Minister. Ausgenommen davon sind Alten- und Pflegeheime, dort bleibt 2G-Plus für für Mitarbeiter und Besucher aufrecht, aber mit Antigentests.
Es gelte mit den Lockerungen gleichzeitig Vorbereitungen für den Herbst zu treffen, so Mückstein. Die Pandemie sei noch nicht vorbei. Man werde aber keine Maßnahme länger aufrecht erhalten, als es unbedingt notwendig sei.
Bis Ende März sind Gratis-PCR-Tests ausfinanziert, sagte Mückstein in Hinblick auf die Teststrategie. Die gesamtstaatliche Covid-Krisenkoordination Gecko werde diese Frage weiterhin diskutieren. Künftig sollen Abwasseruntersuchungen aber wohl eine größere Rolle spielen, so der Minister.
Doskozil: „braucht klare Vorgaben für den Herbst“
Burgenlands Landeshauptmann Hans-Peter Doskozil (SPÖ) begrüßt am Mittwoch nach dem Bund-Länder-Gipfel prinzipiell die Corona-Lockerungsmaßnahmen, hätte sich aber bereits heute eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise rund um die Impfpflicht erwartet. Mehr dazu im folgenden Beitrag.
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