300.000 Pensionisten betroffen
Arbeiterkammer warnt vor Pensionsverlusten
Weil sie im "falschen" Jahr das Pensionsantrittsalter erreichen, drohen rund 300.000 Pensionistinnen und Pensionisten "lebenslangen Kürzungen von bis zu zehntausenden Euro", beklagt die Arbeiterkammer (AK) am Montag in einer Aussendung. Der Grund liegt laut AK in "stark verzögerten Teuerungsanpassungen". Betroffen seien vor allem die Pensionsantritte in den Jahren 2024 und 2025. Die AK fordert nun eine Schutzklausel bei der Pensionsberechnung.
ÖSTERREICH. Bereits heuer beginnen die Kürzungseffekte für Neu-Pensionistinnen und -Pensionisten zu wirken. Laut AK sind rund 300.000 Personen von den drohenden Verlusten betroffen, rund 200.000 davon – die Pensionsantritte 2024 und 2025 – sogar massiv. Der Grund liegt in einer verzögerten Aufwertung im Pensionskonto: Die bereits erworbenen Pensionsansprüche werden jährlich mit der Lohnentwicklung aufgewertet und damit ihr Wert gesichert. Wie sich die Löhne entwickelt haben, weiß man aber erst im Nachhinein. Daher kann diese Aufwertung nur mit einer gewissen Verzögerung erfolgen. Konkret wird die Steigerung vom dritt- zum zweitvorangegangenen Kalenderjahr herangezogen.
Pensionsverlust von zigtausenden Euro
Solange die durchschnittliche Einkommensentwicklung relativ gleichmäßig ist, ist das kein Problem. Vor dem Hintergrund der massiven Inflation waren die von den Gewerkschaften erkämpften Lohnabschlüsse zuletzt aber besonders hoch. Sie finden erst verspätet bei der Pensionsaufwertung Niederschlag. Das bedeutet: "Wer 2024 und 2025 seine Pension antritt, hat bitterste Verluste – und zwar ein Leben lang", so die AK.
Ein Beispiel der AK:
Paula und Anna D. sind Zwillinge. Paula kam am 1.12.1963 knapp vor Mitternacht zur Welt, ihre Schwester Anna erst einige Minuten danach am 2.12.1963. Beide begannen am gleichen Tag in derselben Firma, arbeiten mit dem gleichen Gehalt gut 40 Jahre bis zu ihrer Pensionierung. Paula kann schon am 1.12.2023 in Pension gehen, Anna muss einen Monat länger arbeiten, weil sie erst am 2.12. und nicht am 1.12.1963 auf die Welt kam.
Anna wird also erst am 1.1.2024 ihre Pension antreten. Da sie einen Monat länger einzahlt, würde sie sich auch ein bisschen mehr Pension als ihre Schwester erwarten. Das wird’s nicht spielen: Im Gegenteil – ihre Pension würde ab Jänner 2024 monatlich um rund 120 Euro geringer ausfallen als die ihrer Schwester. Das sind fast 1.700 Euro weniger im Jahr, über die gesamte voraussichtliche weitere Pensionsbezugsdauer aufgerechnet mehr als 43.000 Euro Pensionsverlust!
Schutzklausel gefordert
"Diese unvertretbaren Kürzungen sind die Konsequenz daraus, dass bei der Umsetzung des Pensionskontos offensichtlich nicht bedacht wurde, dass Inflationsschocks jederzeit möglich sind", so Sybille Pirklbauer, AK Sozialpolitikleiterin. Sie fordert von der Politik eine Schutzklausel, die eine Aufwertung in Höhe der Inflation garantiert.
Konkret bräuchte es laut AK eine Ergänzung bei der Pensionsberechnung, die in den beiden Jahren vor Pensionsantritt, also für die Verzögerungsdauer, eine Aufwertung des Pensionskontos in Höhe der Inflation gewährleistet. "Das ist einfach und dringend nötig, ansonsten rasseln die Pensionen für bestimmte Jahrgänge runter – lebenslang!", so Pirklbauer .
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