Nach VfGH-Entscheid
Armutskonferenz fordert "Sanierung" der Sozialhilfe

Die Armutskonferenz beklagt die "schlechte Sozialhilfe" in Österreich und fordert eine vollumfängliche "Sanierung".  | Foto: pixabay
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Am Dienstag kippte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) einige Bestimmungen aus dem unter Türkis-Blau reformierten Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. "Von der Sozialhilfe ist mittlerweile nur mehr eine eingestürzte Ruine über", beklagt nun die Armutskonferenz und fordert eine vollumfängliche "Sanierung".

ÖSTERREICH. "Wir müssen ein neues sicheres Gebäude bauen, das Existenz, Chancen und Teilhabe sichert", forderte das Netzwerk Armutskonferenz angesichts der jüngsten Ereignisse in einer Aussendung. Erst am Dienstag kippte der VfGH mehrere Bestimmungen des 2019 unter der FPÖ-ÖVP-Regierung erneuerten Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes – vor allem ging es in dem Entscheid um verfassungswidrige Einschränkungen auf Sachleistungen. Auch Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) wäre für eine Reform, hält eine baldige Umsetzung aber für wenig realistisch. 

Sozialminister für Reform

Laut Austria Presse Agentur (APA) wiederholte Rauch nach der Ministerratssitzung am Mittwoch seine Aussagen vom Vortag, wonach er nie einen Hehl daraus gemacht habe, "dass der Sachleistungszwang problematisch ist" – und nicht verfassungskonform, "wie sich jetzt herausgestellt hat".

Die Regierung habe bereits in der Vergangenheit einige Anpassungen im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) vorgenommen, so Rauch. "Ich bin dafür, das insgesamt zu reformieren. Die Aussicht, dass das noch in dieser Legislaturperiode geschehen kann, schätzte ich nicht als besonders hoch ein", räumte er aber ein.

"Schlechte Sozialhilfe" problematisch

Für eine Grunderneuerung spricht sich auch die Armutskonferenz aus. Die "schlechte Sozialhilfe" habe so viele Gräben aufgerissen – "es trennen Menschen bereits Schluchten von der notwendigen Hilfe", beklagt das Hilfsnetzwerk. Die negativen Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen, Wohnen, Frauen in Not, Gesundheit, Kinder und Familien seien massiv. Zudem sei das Sozialhilfegesetz auch gerade deswegen so problematisch, weil es sozialstaatliche Leistungen in "almosenhafte, bevormundende Fürsorge" überführt habe. 

ÖVP sieht keinen Änderungsbedarf

Seitens der ÖVP machte Klubobmann August Wöginger nach dem Ministerrat allerdings deutlich, dass seine Partei den Status quo nicht zu ändern gedenkt: Man habe sich damals dazu entschieden, ein Rahmengesetz zu machen, die Länder hätten einen "Spielraum". Wichtig sei, dass die VfGH-Erkenntnisse berücksichtigt werden, so Wöginger laut APA.

"Schlechtes Gesetz gehört geändert"

Indes berichtet die Armutskonferenz von "drastischen Kürzungen" bei Menschen mit Behinderungen – auch Kinder seien von Kürzungen "gravierend betroffen. Verschlechterungen betreffen laut dem Hilfsnetzwerk neben Leistungen fürs Wohnen und der Wohnbeihilfe außerdem auch Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft.

Angesichts dessen fordert das Netzwerk eine "ordentliche Sanierung" inklusive einer "neuen Mindestsicherung, die Existenz, Chancen und Teilhabe sichert". "Es braucht Grundrechte statt Almosen, Chancen statt Abstieg, sozialer Ausgleich statt Spaltung, Achtung statt Beschämung. […] Es wäre eigentlich nicht so schwer. Ein schlechtes Gesetz gehört geändert", so die Armutskonferenz abschließend.

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