Kein Lebenszeichen
Aus Österreich abgeschobener Syrer verschwunden

Die syrische Hauptstadt Damaskus.  | Foto: LOUAI BESHARA / AFP / picturedesk.com
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Nach Angaben seines Rechtsvertreters fehlt von dem Syrer, der am 3. Juli aus Österreich abgeschoben wurde, jede Spur. Der Fall erzeugte Kontroverse, da es seit 15 Jahren die erste Abschiebung nach Syrien war.

ÖSTERREICH. Nach seiner Ankunft gab es kein Lebenszeichen mehr. Die Frage, wo der 32-jährige Syrer ist, der vergangene Woche aus Österreich abgeschoben wurde, sorgt nun für Aufsehen. Zuvor hatte der Fall Kontroverse erzeugt, da es die erste Abschiebung nach Syrien seit 15 Jahren war. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) startete nach dem Fall des Assad-Regimes ein Abschiebeprogramm für Straftäter, obwohl die Sicherheitslage unter den neuen Machthabern nach wie vor unklar ist. Der 32-jährige Mann war im November 2018 vom Landesgericht Salzburg wegen Beteiligung an der Terrormiliz IS zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, der Abschiebung hatte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zugestimmt.

Letzte Meldung in Istanbul

Sebastian Frik von der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung gab im Ö1-Morgenjournal an, dass die letzte Meldung während der Abschiebung beim Zwischenstopp in Istanbul erfolgt sei. Danach gab es kein Lebenszeichen von dem 32-Jährigen. Auch Versuche seiner Schwester, aktiv mit ihm in Kontakt zu treten, blieben erfolglos. Das Innenministerium bestätigt dem ORF zwar, dass der 32-Jährige den syrischen Behörden übergeben worden sei, operative Details zu zwangsweisen Außerlandesbringungen würden sie aber nicht kommunizieren. Frik vermutet deshalb, dass der Mann nicht untergetaucht, sondern in Gewahrsam genommen worden ist.

Weder seine Rechtsvertreter noch seine Schwester können den Mann erreichen. | Foto: Pixabay
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Österreich muss den Mann ausfindig machen

Frik wies im Ö1-Journal darauf hin, dass es von Syrien keine Zusicherung darüber geben würde, dass ihrem Klienten keine Gefahr aufgrund seiner Verurteilung drohe. Österreich "versuche sich hier seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen durch eine Abschiebung zu entledigen." Auch der österreichische Politikwissenschafter und Nah-Ost-Experte Thomas Schmidinger, gab an, dass es nicht klar sei, wie die neuen syrischen Machthaber mit IS-Anhängern umgehen. "Selbstverständlich müsste Österreich das berücksichtigen, dass jemand bei unmenschlicher Behandlung, Folter oder Todesstrafe nicht abgeschoben werden darf, auch für ehemalige Straftäter, wie in diesem Fall." Die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung fordert deshalb das Innen- und Außenministerium auf, Informationen über den Syrer einzuholen und sicherzustellen, dass ihm keine unmenschliche Behandlung drohe.

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Die syrische Hauptstadt Damaskus.  | Foto: LOUAI BESHARA / AFP / picturedesk.com
Weder seine Rechtsvertreter noch seine Schwester können den Mann erreichen. | Foto: Pixabay
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) startete nach dem Fall des Assad-Regimes ein Abschiebeprogramm für Straftäter. | Foto: Daniela Matejschek

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