Impfpflicht
Beschluss im Gesundheitsausschuss am Montag

Der Gesetzesentwurf zur Corona-Impfpflicht wird am Montag  im Gesundheitsausschuss behandelt und beschlossen.  | Foto: Parlamentsdirektion / Thomas Topf
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Der überarbeitete Gesetzesentwurf zur Corona-Impfpflicht wird am Montagnachmittag  im Gesundheitsausschuss behandelt. Am Donnerstag folgt der Beschluss im Plenum. Kritik hagelt es von der FPÖ.

ÖSTERREICH. Montagnachmittag wird die ab Februar geplante Corona-Impfpflicht im Gesundheitsausschuss des Nationalrats behandelt. Um 14.00 Uhr startet die Sitzung mit einem öffentlichen Experten-Hearing. Am Abend wird dann der Ausschuss-Beschluss des Gesetzesentwurfes erwartet - mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ÖVP und Grünen sowie jener von SPÖ und NEOS, deren Abgeordneten das Vorhaben zum überwiegenden Teil mittragen. Die FPÖ kritisierte davor ein weiteres Mal das Vorhaben.

Impfpflicht erst ab 18

Am Sonntag hatte die Regierun den überarbeiteten Entwurf zur Impfpflicht bei einer Pressekonferenz vorgestellt. Die Maßnahme soll Anfang Februar in Kraft treten, wobei eine Eingangsphase ohne Strafen bis Mitte März vorgesehen ist. Betroffen sein werden alle Personen ab 18 Jahren mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich. Sie müssen künftig ein gültiges Impfzertifikat vorweisen. Ausnahmen gibt es für Schwangere und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können sowie für Genesene (bis sechs Monate nach der Genesung). Der Strafrahmen reicht von 600 bis 3.600 Euro.

Impfpflicht in drei Phasen

Die Impfpflicht kommt in drei Phasen:
Phase eins: Ab Anfang Februar wird jeder Haushalt bis Mitte März schriftlich über die Maßnahme informiert.
Phase zwei: Ab 16. März wird die Impfpflicht dann zum "Kontrolldelikt". Überprüfungen können dann im Rahmen von Kontrollen, etwa im Straßenverkehr, stattfinden. Wird jemand ertappt, der nicht geimpft ist, muss er ab diesem Zeitpunkt mit einer Anzeige rechnen. Sobald dann die ELGA GmbH die technischen Voraussetzungen zum Daten-Abgleich geschaffen hat, bekommen alle dann noch Ungeimpften ein Erinnerungsschreiben, das sie zur Impfung auffordert.
Phase drei: Wer dann an einem von der Regierung festgelegten Impfstichtag kein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann, erhält eine automatisierte Impfstrafverfügung ausgestellt.

Beschluss am Donnerstag

Nach dem Ausschuss-Beschluss am Montag wandert der Entwurf dann ins Plenum des Nationalrates - der dortige Beschluss ist für den nächsten Donnerstag vorgesehen. Zwar reicht dafür eine einfache Mehrheit, die türkis-grüne Regierung war aber bemüht, eine breitere Zustimmung zu erhalten. Trotz vereinzelter Skepsis konnten SPÖ und NEOS für das Vorhaben gewonnen werden, nur die FPÖ blieb bei ihrer bekannten Ablehnung.
Die freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Gerhard Kaniak und Susanne Fürst begründeten heute gemeinsam mit dem Verfassungsrechtler Michael Geistlinger die weitere Ablehnung des Impfpflichtgesetztes durch die FPÖ.

Eingriff in Grundrechte

Trotz einiger Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, die allesamt dem breiten Protest der Bevölkerung zu verdanken seien, bleibe der Impfzwang zur Erreichung der gesteckten Ziele ungeeignet und unverhältnismäßig und sei daher verfassungswidrig. Verfassungssprecherin Susanne Fürst erklärte den durch den Impfzwang beabsichtigten Eingriff in die Grundrechte der Bürger als völlig ungerechtfertigt.

„Dieser Eingriff dient in keiner Weise dem Schutz der Gesundheit, vor allem wenn man die immensen Kollateralschäden in Rechnung stellt.“


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Die Regierung präsentierte die Eckdaten der Impfpflicht. | Foto: APA Picturedesk

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