20 Mrd. Euro Erleichterung
Bundesregierung schafft kalte Progression ab
Die Inflation ist auch weiterhin auf einem Rekordhoch. Zur Entlastung der Bevölkerung hat die Bundesregierung nun die Abschaffung der kalten Progression beschlossen. Und auch die Sozial- und die Familienleistungen werden angepasst.
ÖSTERREICH. Bei der kalten Progression handelt es sich um eine schleichende Steuererhöhung. Das bedeutet, dass Steuerstufen unverändert bleiben, auch wenn die Gehälter jedes Jahr angehoben werden. Wenn das passiert, muss letztendlich auch mehr Steuer abgegeben werden. Vom Brutto bleibt also weniger netto übrig. Von diesem Modell profitiert vor allem der Staat.
20 Mio. Euro an Entlastungen
Am Mittwoch hat die Bundesregierung die kalte Progression im Ministerrat beschlossen. Bis zum Jahr 2026 gibt es dadurch eine Gesamtentlastung von rund 20 Milliarden Euro. Ab dem kommenden Jahr bleibt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr von ihrem Geld. Denn: Menschen müssen dann weniger Steuern an den Staat abgeben. Außerdem werden mit Jahresbeginn 2023 die Sozialleistungen angehoben.
36.700 zusätzliche Arbeitsplätze
Die Abschaffung der kalten Progression sorgt bis 2026 für eine zusätzliche Wertschöpfung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von rund einem Prozent. Außerdem sollen dadurch 36.700 Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Inflationsanpassung ist in drei Teile geteilt. Zwei davon fließen automatisch an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurück. Das letzte Drittel wird für Entlastungsmaßnahmen verwendet. Dabei handelt es sich um Gelder in Höhe von 617 Millionen Euro.
Niedrige und mittlere Einkommen werden besonders entlastet
Im kommenden Jahr ergibt sich durch die Abschaffung der kalten Progression daher eine Steuererleichterung von 1,85 Milliarden Euro. Diese wird noch nicht massiv spürbar sein. Im Jahr 2024 bleiben dann schon 4,3 Milliarden Euro übrig. Bis 2026 soll es letztendlich um 20 Milliarden Euro an Erleichterungen gehen. In Österreich werden insgesamt 7,5 Millionen Menschen entlastet. Für niedrige und mittlere Einkommen ist die Abschaffung besonders rentabel.
Anpassung der Sozialleistungen an die Inflation
Auch die Anpassung der Sozialleistungen tritt mit dem kommenden Jahr in Kraft. Kranken- und Umschulungsgelder, Studien- und Schülerbeihilfe, das Schulstartgeld, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag etwa werden in voller Höhe an die Inflation angepasst.
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