Hochschulpaket
Das Finanzministerium lehnt Teile der Novelle ab
Neben einer Verkürzung der Lehramtsausbildung sieht das Hochschulpaket des Bildungsministeriums auch eine Anhebung der Kostenobergrenze für Bauprojekte von Universitäten vor. Diese wird vom Finanzministerium jedoch abgelehnt.
ÖSTERREICH. Derzeit müssen vom Bund finanzierte Immobilienprojekte von Universitäten ab einer Höhe von 10 Millionen Euro mit dem Finanzministerium abgesprochen werden. Bei Mietkosten ist dies ab 600.000 jährlich notwendig.
Mit dem Hochschulpaket wollte das Wissenschaftsministerium unter Minister Martin Polaschek (ÖVP) diese Grenze nun auf 15 Millionen, bzw. 900.000 Euro anheben. Dieser Vorschlag wird von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) nun aber abgelehnt.
Gestiegener Baukostenindex
Gegenüber orf.at verweist das Wissenschaftsministerium darauf, dass seit 2018 der Baukostenindex (Wohnhaus- und Siedlungsbau) um 26,8 Prozent gestiegen sei, während die Betragsgrenzen im selben Zeitraum unverändert blieben. Man wolle mit dem neuen Gesetz „eine effiziente Bearbeitung universitärer Immobilienprojekte für die kommenden Jahre sicherstellen“, so das Ministerium zu orf.at.
Laut Finanzminister Brunner hätte die Anhebung "praktisch keine Auswirkung". Bereits jetzt liegen fast alle Projekte über der geforderten Höchstgrenze – eine Absprache mit dem Finanzministerium würde somit weiterhin notwendig bleiben.
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