Ein Rückblick
Das sind die Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl 2016

Lange haben sich Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer duelliert bis ein Ergebnis feststand.  | Foto: Wolfgang Zajc – FPÖ
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  • Lange haben sich Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer duelliert bis ein Ergebnis feststand.
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Mit über sieben Monaten trägt die Bundespräsidentenwahl 2016 den Rekord der ungewöhnlich längsten Dauer einer Wahl in Österreich. Wir haben nochmal zusammengefasst, weshalb die letzte Wahl in die Geschichte einging.

ÖSTERREICH. Ganze drei Wahlen brauchte Österreich im Jahr 2016, bis ein neuer Bundespräsident feststand. Von Beschwerdebriefen und Missgeschicken mit Wahlkartenkuverts - in diesem Beitrag wird nochmals aufgefrischt, was bei der letzten Bundespräsidentenwahl alles geschehen ist.

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Der erste Wahlgang

Beim ersten Wahlgang am 24. April 2016 der Bundespräsidentenwahl 2016 traten sechs Kandidaten an, darunter fünf Männer und eine Frau. Diese waren Irmgard Griss, Norbert Hofer, Rudolf Hundstorfer, Andreas Khol, Richard Lugner und Alexander Van der Bellen. Mit sechs Kandidaten entsprach dies der damals höchsten Anzahl seit der Wahl im Jahr 1951. Schließlich qualifizierten sich im ersten Wahlgang bei einer Wahlbeteiligung von 68,5 Prozent Norbert Hofer mit 35 Prozent und Alexander Van der Bellen mit 21 Prozent der gültigen Stimmen für die Stichwahl.

Keine absolute Mehrheit erreicht

Da keiner und keine der Kandidaten und Kandidatinnen eine absolute Mehrheit, das heißt mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen bekommen hat, kam es zu einer Stichwahl, bei der nur die beiden stimmenstärksten Kandidaten angetreten sind (Hofer und Van der Bellen).

Der zweite (aufgehobene) Wahlgang

Vier Wochen später, am 22. Mai 2016, fand der zweite Wahlgang statt. Die Wahlbeteiligung ist im Gegensatz zur ersten Wahl auf 72,75 Prozent gestiegen. Da das vorläufige amtliche Endergebnis ohne die Briefwahlstimmen sehr knapp ausgefallen war (Hofer: 51,93 Prozent, + 15,88 Prozent zum amtlichen Endergebnis im ersten Wahlgang; Van der Bellen: 48,07 Prozent, + 26,73 Prozent) und die Anzahl der Wahlkarten sehr hoch war, stand am Wahlabend noch kein Wahlgewinner fest. Nach SORA- und ORF-Hochrechnung wurde am Abend ein Gleichstand von jeweils 50 Prozent für beide Bewerber angegeben.

Van der Bellen als vorläufiger “Sieger”

Aufgrund des knappen Ergebnisses am Wahltag konnte das vorläufige amtliche Endergebnis erst nach Auszählung der Briefwahlstimmen am 23. Mai vom Innenminister bekannt gegeben werden:

Norbert Hofer, der Gewinner aus dem ersten Wahlgang, erreichte 2.223.458 der gültigen Stimmen, das sind 49,65 Prozent. Alexander Van der Bellen ging aus der Stichwahl mit 2.254.484 gültigen Stimmen und 50,35 Prozent hervor, sein Vorsprung auf Hofer betrug letztlich 31.026 Stimmen. Damit wurde Van der Bellen zum designierten Bundespräsidenten.

Bei der (später aufgehobenen) Stichwahl galt Van der Bellen als Sieger.  | Foto: orf.at
  • Bei der (später aufgehobenen) Stichwahl galt Van der Bellen als Sieger.
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Ungültige Wahlkarten

Laut einigen Meldungen waren bei der Auszählung der Briefwahlkarten des zweiten Wahlgangs rund 46.800 ungültig und durften nicht mitgezählt werden. Bei 37.065 Wahlkarten war dies deshalb der Fall, weil die Wähler vergessen hatten, das Wahlkartenkuvert zu unterschreiben. Außerdem wurden 2.998 Wahlkarten schon vor der dafür vorgesehenen Frist, also vor dem 3. Mai 2016, abgeschickt und durften daher ebenfalls nicht als Briefwahlstimmen mitgezählt werden.

Bei der Bundespräsidentenwahl 2016 gab es einige Fehler mit der Wahlkarte.  | Foto: Land Salzburg/Schrattenecker
  • Bei der Bundespräsidentenwahl 2016 gab es einige Fehler mit der Wahlkarte.
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Anordnung einer Wiederwahl

Aufgrund der Berichtigung von Eingabefehlern im Computersystem des Innenministeriums verringerte sich der Abstand von Alexander Van der Bellen auf Norbert Hofer von 31.026 gültigen Stimmen aus dem am 23. Mai bekannt gegebenen vorläufigen Endergebnis auf 30.863 gültige Stimmen aus dem am 1. Juni verlautbarten amtlichen Endergebnis.

Nach der Feststellung von Verstößen gegen das Wahlgesetz in der Handhabung der Briefwahlstimmen, sowie wegen der zu frühen Veröffentlichung von ersten Ergebnissen am Wahltag noch vor Wahlschluss wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Wiederwahl angeordnet.

Beschwerdeschrift von Heinz-Christian Strache

Am 8. Juni brachte der FPÖ-Vorsitzende Heinz-Christian Strache als Zustellungsbevollmächtigter des Wahlwerbers Norbert Hofer eine 152-seitige Beschwerdeschrift beim Verfassungsgerichtshof ein, die Mängel bei der Durchführung des zweiten Wahlgangs aufzeigen sollte.

Der Wahlanfechtung schlossen sich Hofer selbst und ein nicht namentlich genannter Bürger an. Hofers Antrag wurde vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen, weil er als Wahlwerber selbst das Wahlergebnis nicht anfechten kann, die des weiteren Antragstellers, weil auch einem Wahlberechtigten dieses Recht nicht zusteht.

FPÖ-Vorsitzende Heinz-Christian Strache brachte eine 152-seitige Beschwerdeschrift beim Verfassungsgerichtshof ein. | Foto: Markus Spitzauer
  • FPÖ-Vorsitzende Heinz-Christian Strache brachte eine 152-seitige Beschwerdeschrift beim Verfassungsgerichtshof ein.
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Der Skandal der defekten Wahlkartenkuverts

Die Wiederholung der Stichwahl war für 2. Oktober 2016 vorgesehen, mit dem Versand von Briefwahlunterlagen und Plakatierungen wurde jedoch bereits Ende August 2016 begonnen. Am 2. September wurde vermutet, dass einige der per Post verschickten Stimmzettel Fehler enthielten. 

Dabei handelte es sich um einige der Wahlkartenkuverts, bei denen sich Klebestellen aufgelöst hatten. Im Folgenden wurde berichtet, dass dieser Umstand dazu führen könne, dass die in solchen Kuverts abgegebenen Briefwahlstimmen für ungültig erklärt werden müssten.

Da sich in den Tagen danach das Auftreten defekter Wahlkarten häufte, kündigte der damalige Innenminister Wolfgang Sobotka am 12. September eine Verschiebung des Wahltermins an. Am 12. September verständigten sich die Klubobleute darauf, die Wahl auf den 4. Dezember 2016 zu verschieben.

“Bundespräsidentenstichwahlwiederholungsverschiebung”

Bei der Wiederholung der Stichwahl am 4. Dezember hatte sich die Wahlbeteiligung weiter erhöht und lag bei 74,21 Prozent, im Vergleich zu 72,75 Prozent bei der aufgehobenen Stichwahl im Mai.

Alexander Van der Bellen konnte seinen Stimmanteil auf 53 Prozent erhöhen, während sein Gegner Norbert Hofer im Vergleich zur Wahl im Mai sowohl Prozentpunkte als auch Stimmen verlor. Auf ihn entfielen 46,21 Prozent der gültigen Stimmen.

Somit stand schlussendlich fest, dass der neue Bundespräsident den Namen Alexander Van der Bellen trägt.

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