Investitionsmilliarde
Diese grünen Gemeinde-Investitionen werden gefördert

Wirtschafts- und Kommunalsprecherin der Grünen, Elisabeth Götze: „Die gestiegenen Energiekosten der Vereine im Ort können die Gemeinden nun abfedern. Es ist wichtig, diese Mittel auch Abzuholen und Klimaschutz auf lokaler Ebene umzusetzen.“ | Foto: © bme
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  • Wirtschafts- und Kommunalsprecherin der Grünen, Elisabeth Götze: „Die gestiegenen Energiekosten der Vereine im Ort können die Gemeinden nun abfedern. Es ist wichtig, diese Mittel auch Abzuholen und Klimaschutz auf lokaler Ebene umzusetzen.“
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Mit dem Kommunalen Investitionsgesetz unterstützt die Bundesregierung die Gemeinden ab 2023 mit Zuschüssen in der Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro. Nun wurden die Förderkriterien bekannt.

ÖSTERREICH. Mit dem Geld soll die Investitionstätigkeit der Kommunen in Zeiten hoher Teuerung gesichert werden. Neben einem Budget von 500 Millionen Euro für unterschiedliche kommunale Investitionen, wie etwa den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen oder die Kanalisierung, stehen weitere 500 Millionen Euro für Investitionen von Gemeinden zu Verfügung, um Energieeffizienzmaßnahmen und den Umstieg auf Erneuerbare Energien umzusetzen.

Die Kriterien, welche Investitionen gefördert werden, wurden nun erarbeitet und die Gemeinden können ab sofort die Gelder abholen:

Folgende Investitionen werden gefördert

  • Der effiziente Einsatz von Energie
  • thermisch-energetische Gebäudesanierung
  • Umrüstung von Beleuchtungssystemen
  • Der Einsatz und Umstieg auf erneuerbare Energieträger oder biogene Rohstoffe (Bioökonomie)
  • Wärmepumpen
  • PV und Speicher
  • Thermische Solaranlagen
  • Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
  • Forcierung der E-Mobilität
  • Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe und Herstellung
  • Der Ausbau und die Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fernkältesystemen
  • Anschluss an Nah-/Fernwärme
  • Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fernkältesystemen
  • Energieeffizienz und -Sparmaßnahmen im Bereich Wärmerückgewinnung sowie Kälte- und Lüftungsanlagen

Weitere Energiesparmaßnahmen

  • Aktive Mobilitätsmaßnahmen
  • Innovative Energiesparmaßnahmen

„Mit diesen Förderungen können Gemeinden Gebäude sanieren, in Energiegewinnung aus Abwasser investieren sowie Geräte und Fahrzeuge auf Elektroantrieb umstellen. Damit unterstützen wir nicht nur eine massive Senkung der Energiekosten der Kommunen, sondern helfen den Gemeinden auch, zum Klimaschutz beizutragen“, betont die Wirtschafts- und Kommunalsprecherin der Grünen, Elisabeth Götze.

Neue Förderrichtlinie

Neu ist auch, dass Gemeinden fünf Prozent der ihr maximal zustehenden Zuschüsse für Förderungen von Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, zur Deckung gestiegener Energiekosten verwenden können. Gefördert wird die Differenz der Jahresrechnung. Sind etwa die Kosten für Strom bei einer Organisation im Jahr 2022 um 1.000 Euro gegenüber 2021 gestiegen, kann die Gemeinde 500 Euro Zweckzuschuss beantragen, um die Organisation zu fördern. 500 Euro muss die Gemeinde selbst kofinanzieren.

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