"eImpfpass"
Elektronischer Impfpass wird flächendeckend eingeführt

- E-Impfpass startet flächendeckend in den Bundesländern.
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Mit 30. September 2024 wird in Österreich der elektronische Impfpass (“e-Impfpass”) flächendeckend eingeführt. Eine Abmeldungsmöglichkeit ist nicht vorgesehen. Kritiker befürchten nun, dass der e-Impfpass, insbesondere in Verbindung mit dem EUDI-Wallet (geplante Identitätsverwaltung in der EU) die Sicherheit von sensiblen medizinischen Daten nicht gewährleistet und letztlich auch zur umfassenden digitalen Überwachung genutzt werden könnte.
ÖSTERREICH. Der e-Impfpass enthält zumindest jene Daten, die auch im Papier-Impfpass
stehen: Angaben zur geimpften Person, Datum der Impfung, Handelsname des Impfstoffes, Chargenbezeichnung und Name des impfenden Arztes oder der Ärztin. Die Daten kommen nicht auf die e-card, sondern in ein geschütztes, zentrales Impfregister.
Der elektronische Impfpass wird künftig den bisherigen Papier-Impfpass komplett ersetzen. Mit einem "erheblichen öffentlichen Interesse", der "Optimierung der Impfversorgung der Bevölkerung" sowie einer "verbesserten und schnelleren Verfügbarkeit von Impfinformationen zur Steuerung des öffentlichen Gesundheitswesens" wird die Verwendung des elektronischen Impfpasses begründet. Mehr dazu hier.
Wer zugriffsberechtigt ist
Der Vorgang der Speicherung geht so vor sich: Man kommt mit seiner e-card (oder Ausweis / Sozialversicherungsnummer) zur Impfung. Dann werden zuerst die persönlichen Daten aufgenommen. Danach wird der Impfstoff z. B. durch Scannen des QRCodes auf der Packung des Impfstoffs erfasst und verabreicht. Anschließend kann man seine Impfung über das ELGA-Portal einsehen und ausdrucken.
Der Datenschutz sei berücksichtigt, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Zugriff auf die im Impfregister gespeicherten Daten hat nur eine bestimmte Gruppe von Behörden, Organisationen und Berufsgruppen, die im Gesetzentwurf als "gemeinsam Verantwortliche" bezeichnet werden. Darunter fallen der Gesundheitsminister, die e-Impf-Gesundheitsdiensteanbieter, die Apotheken, die Landeshauptleute, die Bezirksverwaltungsbehörden, die Sozialversicherungsträger und die Gesundheitsberatung 1450.
Nachträgliche Einträge möglich
Das Nachtragen von Impfungen ist möglich. Durchführen dürfen dies alle e-Impf-Gesundheitsdiensteanbieter (ausgenommen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen) sowie Apotheken. Auch Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Impfungen in das zentrale Impfregister selbst einzutragen. Künftig werde es möglich sein, persönliche Impfkalender zu erstellen und an empfohlene Impfungen zu erinnern.
ELGA wird ausgeweitet
Rettungsdienste sowie die telefonische Gesundheitsberatung 1450 sollen zudem künftig an ELGA angebunden werden. In Notsituationen können sie künftig auf die Daten der Patientinnen und Patienten zugreifen. Neben der bereits bestehenden und etablierten ELGA-Ombudsstelle, der Widerspruchsstelle und der Serviceline soll als vierter Teilbereich eine eHealth-Servicestelle etabliert werden.
Kritik von der FPÖ
"Großes datenschutzrechtliches Gefahrenpotential und viele Baustellen" ortete im Vorfeld die FPÖ. Bestehende Lücken würden weitergezogen und Gesundheitsdaten hätten im Gesundheitsministerium nichts verloren, warnte die Partei vor politischem Datenmissbrauch. Auch hinterfragten die Blauen, warum die Datenbank nicht bei ELGA belassen werde. Die FPÖ gab dem Gesetzesentwurf keine Zustimmung.
Der Städtebund hatte im Vorfeld ebenso massive Einwände gegen die Einführung des elektronischen Impfpasses geäußert: ein deutlich höherer Dokumentationsaufwand für Ärzte; administrative Erschwernisse bei großen Impfaktionen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durch "fliegende Impfteams"; "Erhöhung der Bürokratie ohne merkliche Wirkung für die PatientInnen". Außerdem stünden die "befürchteten Mehrkosten für Krankenhäuser, Pflegeheime und alle Gesundheitsdiensteanbieter keineswegs in Relation zum marginalen Nutzen".
Elektronisches Impf-Dasboard
Niedergelassene Gesundheitsdienstanbieter mit e-card-Anschluss haben die Möglichkeit Impfungen über das e-card-System oder über integrierte Arztsoftware-Systeme zu erfassen. Zusätzlich können Gesundheitsdienstanbieter ohne e-card-Anschluss, österreichweit Impfdaten auf mobilen Geräten (Tablets) erfassen. Daraus ergibt sich das elektronische Dashboard, auf das alle Einsicht nehmen können:

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Die wichtigsten Fragen und Antworten
Der elektronische Impfpass wurde mit 30.9. flächendeckend ausgerollt. Wo war er bisher im Test?
Der eImpfpass wurde bereits 2020 österreichweit eingeführt. Solange noch nicht alle Funktionen des eImpfpasses zur Verfügung stehen, befindet sich der eImpfpass im Pilotbetrieb. Ursprünglich war geplant, dass im eImpfpass in einem ersten Schritt Kinderimpfungen dokumentiert werden. Diese Pläne wurden im Rahmen der COVID-19-Pandemie adaptiert und es werden seit Ende 2020 COVID-19-Impfungen österreichweit erfasst. Der eImpfpass wurde eingeführt, damit sowohl die Bürger:innen selbst als auch die behandelnden Ärztinnen und Ärzten sofort Informationen über den Impfstatus haben. Ein wichtiger Grund für die Einführung des eImpfpasses war auch die Bekämpfung von Ausbrüchen ansteckender Krankheiten. So kann beispielsweise ein Arzt feststellen, ob bei einem Patienten eine Masernimpfung nötig ist, wenn ein:e Patient/Patientin Kontakt mit einer erkrankten Person hatte. Zudem können mit Impferinnerungen Durchimpfungsraten maßgeblich gesteigert werden.
In diesem Pilotbetrieb ist die ELGA GmbH für den Betrieb und die technische Weiterentwicklung verantwortlich. Sobald alle Funktionen des eImpfpasses zur Verfügung stehen, startet der sogenannte Vollbetrieb. Dann übernimmt das Gesundheitsministerium die Verantwortung für Betrieb und technische Weiterentwicklung. Das zentrale Impfregister ist wesentlicher Bestandteil des eImpfpasses. Es wird von der ITSV (IT der Sozialversicherungen) im Auftrag der ELGA GmbH betrieben.
Heißt das, dass es ab 30.9. in allen Bundesländern möglich ist, den Pass zu befüllen?
Bereits seit 2020 können Impfungen in den eImpfpass eingetragen werden.
Impfungen werden durch die jeweiligen Stellen, die Impfungen durchführen in den elektronischen Impfpass eingetragen. Zur Eintragung stehen den impfenden Personen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, zB. über die jeweilige Arztsoftware, gesicherte Webzugänge des öffentlichen Gesundheitssystems, die App „e-Impfdoc“ für mobile Geräte (Tablets) oder andere Erweiterungen der IT-Systeme von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, öffentlichen Gesundheitsdiensten der Länder oder arbeitsmedizinische Zentren.
Die Eintragung einer Impfung erfordert die eindeutige Identifikation der zu impfenden Person (z.B. über die e-card). Zur Impfung erfasst werden müssen zudem das Datum der Impfung, nähere Angaben zum Impfstoff inkl. der jeweiligen Chargennummer, außerdem das angewendete Impfschema und Dosiskennung, das Impfsetting sowie der Name der für die Impfung verantwortlichen Person. Die Daten zum Impfstoff können komfortabel durch Scannen des „Datamatrix-Codes“ auf der Impfstoffverpackung erfasst werden.
Im eImpfpass können alle Impfungen eingetragen werden, verpflichtend ist die Dokumentation von Grippeimpfungen (Influenza), Corona-Schutzimpfungen (COVID-19), HPV-Impfungen (Humane Papillomaviren) und Impfungen gegen Mpox. Es besteht auch die Möglichkeit, Impfungen aus dem Papier-Impfpass in den eImpfpass nachtragen zu lassen. Die Impfdaten werden in einem zentralen elektronischen Impfregister gespeichert, bei dem besonderen Wert auf die Sicherheit der Daten gelegt wird. Der Transport der Daten erfolgt verschlüsselt. Zugriff auf die Impfdaten haben nur die gesetzlich berechtigten Gesundheitsdiensteanbieter.
Bürgerinnen und Bürger können ihre Impfungen jederzeit über das ELGA-Portal (unter www.gesundheit.gv.at) einsehen und falls gewünscht auch ausdrucken. Am ELGA-Portal sind alle Zugriffe auf die gespeicherten Impfdaten nachvollziehbar. Das Log-In am ELGA-Portal erfolgt mit der „ID-Austria“. Eine Abmeldung vom eImpfpass ist im öffentlichen Interesse an einer vollständigen Dokumentation nicht vorgesehen.
Wo können die Bürger:innen die Impfungen selbst eintragen? Auf Elga? Im zentralen Impfregister?
Bürger:innen können Impfungen nicht selbst eintragen (siehe oben). Bürger: innen können aber jederzeit und ortsunabhängig ihre persönlichen Informationen aus dem eImpfpass abrufen.
Wieso hat das Gesundheitsministerium Zugriff auf die Daten?
Um auf den eImpfpass zugreifen zu dürfen, wird eine sogenannte „spezifische Zugriffsberechtigung“ benötigt. Sie legt fest, wer zu welchem Zweck auf den eImpfpass zugreifen darf, denn die Zugriffsberechtigungen sind rechtlich exakt geregelt. Das Gesundheitsministerium und die Gesundheitsbehörden der Länder dürfen Auswertungen aus dem eImpfpass vornehmen, wenn sie im öffentlichen Interesse liegen, und die Daten zum Krisenmanagement nutzen. Auch hier gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Auswertungen erfolgen stets pseudonymisiert. Ein Personenbezug ist damit nicht möglich.
Was wird Aufgabe der eHealth-Servicestelle sein?
Die eHealth-Servicestelle unterstützt Bürger:innen bei datenschutzrechtlichen Auskunftsbegehren.
Kritik befürchten, dass der e-Impfpass, insbesondere in Verbindung mit dem geplanten EUDI-Wallet die Sicherheit von sensiblen medizinischen Daten nicht gewährleistet ist und diese sogar zur umfassenden digitalen Überwachung genutzt werden könnten. Ist die Sicherheit gewährt?
Durch die Speicherung der personenbezogenen Daten im zentralen Impfregister erfolgt keine Übermittlung dieser Daten in ein Drittland, insbesondere nicht, als die Zwecke der Verarbeitung auf nationale Belange beschränkt sind. Einzig die statistisch ausgewerteten Durchimpfungsraten werden an die WHO übermittelt, jedoch ist hierbei keine Rückführbarkeit der Auswertung auf ein Individuum möglich. Die Übermittlung der Durchimpfungsraten erfolgt auf Grundlage internationaler Verpflichtungen und nicht auf Grundlage des GTelG 2012.
Testpilot seit mehreren Jahren:



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