Thomas Waitz
"Es muss europäische Mindeststandards für Tierschutz geben"

2023 hat die EU-Komission einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der in allen Mitliedstaaten für mehr Schutz von Hunden und Katzen in der Zucht sorgen würde. Thomas Waitz (Grüne) ist einer der Verfechter des Entwurfs. | Foto: Martin Baumgartner
5Bilder
  • 2023 hat die EU-Komission einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der in allen Mitliedstaaten für mehr Schutz von Hunden und Katzen in der Zucht sorgen würde. Thomas Waitz (Grüne) ist einer der Verfechter des Entwurfs.
  • Foto: Martin Baumgartner
  • hochgeladen von Sandra Blumenstingl

Die EU-Kommission hat 2023 einen Gesetzesvorschlag zum Schutz von Katzen und Hunden in Zuchtbetrieben vorgelegt, um die Bedingungen zu verbessern. Thomas Waitz (Grüne) ist einer der Befürworter des Gesetzes, während Alexander Bernhuber (ÖVP) sogar einen Antrag auf Ablehnung gestellt hat. MeinBezirk.at hat bei beiden nachgefragt und Thomas Waitz mit den Aussagen von Bernhuber konfrontiert. Am 4. April ab 18 Uhr gibt es zum Thema eine Diskussionsveranstaltung im Europa-Haus in Wien.

MeinBezirk.at: Um was geht es konkret bei dem Gesetzesentwurf?
Thomas Waitz: Es geht um eine Regulierung der Zuchtbetriebe von Hunden und Katzen und um gemeinsame Regeln innerhalb der EU. Nachdem wir einen gemeinsamen Markt haben, geht es darum, gemeinsame Mindestanforderungen zu schaffen, an die sich alle halten müssen. Für Österreich würde ich kaum etwas verändern - das meiste, was in diesem Vorschlag der Kommission gefordert wird, gibt es in Österreich bereits. In vielen anderen Ländern der Europäischen Union hingegen noch nicht. Es gibt einen enormen illegalen Handel mit Welpen und Katzen. Ich beschäftige mich viel mit Tiertransporten und habe dabei Kontakt mit den Behörden, die häufig auf Kofferräume voller Hundewelpen und Katzenbabys stoßen.  Die kommen oft aus illegalen Zuchten, aus Zuchtbetrieben, die überhaupt keine Standards erfüllen, wo nicht nur die Tiere unter den wüstesten Bedingungen gehalten werden, sondern wo auch andere Qualitätskriterien nicht eingehalten werden und dann die Käuferinnen und Käufer auch Tiere bekommen, die Krankheiten oder genetische Defekte haben.

Diese "Züchter" stellen eine massive und vor allem unfaire Konkurrenz für alle dar, die sich in Österreich und in anderen Ländern, die bereits ordentliche Gesetzgebung haben, eine Zucht führen, die gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllt. Deshalb brauchen wir europaweite Regelungen. Das ist eigentlich logisch.

Diskussionveranstaltung zum Thema
Titel: Welpen, Küken, Kälber: Auf dem Weg in eine Europäische Tierschutzunion?
Ort: Haus der EU, Wipplingerstraße 35, 1010 Wien, Österreich
Datum: 4.4.25
Zeit: 18:00

Panel:
Thomas Waitz, EU-Abgeordneter und Schattenberichterstatter für die neue Tiertransportverordnung
Eva Rosenberg, Länderchefin VIER PFOTEN Österreich
Barbara Fiala-Köck, Leiterin der Österreichischen Qualzuchtkommission
Christine Leeb, Assoc. Prof. BOKU Nutztierwissenschaften
Moderation: Maria Jelenko-Benedikt, Chefredakteurin Regionalmedien Austria

 

Was sind konkrete Änderungen, die zum Beispiel durch das Gesetz oder durch diesen Vorschlag in Kraft treten würden?
Zum Beispiel, dass Katzen und Hunde Zugang zu Sonnenlicht haben müssen, dass sie nicht in engen Käfigen gehalten werden dürfen, sondern sie einen gewissen Mindestplatz haben müssen. Gerade den Punkt mit der Käfighaltung finde ich wichtig, dass einfach artgerecht Platz gegeben werden muss. Ich bin Landwirt. Bei uns in der Landwirtschaft gilt das für alle Arten von Nutztieren. Da kann man natürlich streiten, ob da gesetzlich genug Platz vorgegeben ist, aber es gibt konkrete Vorschriften, wie viel Platz jedes Tier haben muss. Der Kollege Bernhuber hat gemeint, man kann ja irgendeinen spanischen Kleinhund nicht mit einem Husky vergleichen und alle über einen Kamm scheren. Das tun wir nicht. Es gibt einen Annex in dem Gesetz, wo ganz genau beschrieben wird, wie schwer das Tier ist, und daraus abgeleitet wird, wie viel Platz es braucht. Natürlich braucht ein Husky mehr Platz als irgendein Zwergpinscher. Das ist ganz klar.
Es wird aber auch gefordert, dass die Tiere gechippt sein müssen, damit nachvollziehbar ist, von welchem Züchter sie kommen, ob sie auch die entsprechenden medizinischen Versorgungen und Imfpungen erhalten haben, die vorgeschrieben sind. Damit kann man, wenn es Probleme gibt, auch nachvollziehen, wo die Tiere herkommen und unter Umständen auch den Züchter oder die Züchterin zur Verantwortung ziehen, wenn etwas nicht passt. Den Impfpass kann man leicht fälschen. Bei einem Chip ist das schon deutlich schwerer.
Es gibt zudem auch Vorschriften, dass die Tiere artgerecht gefüttert werden müssen. Sie brauchen Futter, das ihrem Bedarf entspricht - das sind nicht die übrig gebliebenen Kartoffeln vom Mittagessen. Der Kollege Bernhuber ist ja auch Landwirt. Für alle unsere Tiere in der Landwirtschaft gibt es genau diese Vorschriften, diese sind mittlerweile Standard. Warum nicht auch für Hunde- und Katzenzüchter? 

Wen würde das Gesetz betreffen?
Wichtig ist zu sagen, dass das Gesetz erst für Zuchtbetriebe ab drei Zuchttieren gilt. Wenn aber jemand einen Hund oder zwei Hündinnen hat und ab und zu einmal einen Wurf macht, dann wird er davon nicht betroffen sein. Aber ab drei Zuchttieren sind das Betriebe, die das gewerblich betreiben. Manchmal sind es auch Private, aber dann sollten auch dieselben Regeln für diese gelten.

Deshalb bruachen wir europaweite Regelungen. Das ist eigentlich logisch. | Foto: Martin Baumgartner
  • Deshalb bruachen wir europaweite Regelungen. Das ist eigentlich logisch.
  • Foto: Martin Baumgartner
  • hochgeladen von Sandra Blumenstingl

Warum könnte Alexander Bernhuber Ihrer Meinung nach etwas dagegen haben?
Warum der Kollege Bernhuber was dagegen hat, kann er selbst nicht wirklich erklären, glaube ich. Im Moment macht er sich zur Speerspitze, gegen alles und jedes zu sein, was irgendwie nach Klimaschutz riecht. Wenn etwas mit Green Deal zu tun hat, dann ist er aus Prinzip dagegen. Ich hoffe, er kommt wieder langsam zur Vernunft. Man kann da ja unterschiedlicher Meinung sein, aber dass man die gesetzlichen Standards, die wir in Österreich schon haben, die unsere Zuchtbetriebe erfüllen müssen, nicht für ganz Europa will, damit diese illegalen Zuchtbetriebe ausgehoben werden und vom Markt verschwinden, das kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Sie haben schon einen wichtigen Punkt angesprochen. Das Problem ist nicht Österreich, das sind eher die östlichen EU-Länder. Da ist die Frage: Wie kann man dort diese Gesetze durchsetzen?
Zuerst brauche ich ein Gesetz, in vielen von den Ländern gibt es das nämlich noch nicht. Jetzt ein europäisches Gesetz zu machen, würde eben die Mitgliedstaaten zwingen, dieses Gesetz sofort umzusetzen. Anders als bei einer Richtlinie, wo man sozusagen Empfehlungen gibt, in welche Richtung das gehen soll. Es ist absurd: Ich kann, wenn ich in Bulgarien einen Hund züchte, legal mit diesem quer durch Europa fahren. Und wenn mich die Polizei in Bulgarien aufhält und ich den ganzen Kofferraum voller Welpen habe, dann ist das nicht illegal. Der oder die Beamten wissen, was los ist, wissen auch, was das für Strukturen sind, können aber nichts dagegen machen. Wir haben einen gemeinsamen Markt, wo man Tiere frei durch ganz Europa transportieren und verkaufen und handeln kann – da brauchen wir doch gemeinsame Grundregeln! Das hat nichts mit Überbürokratie zu tun. Im Moment ist das überall das Stichwort. Aber wenn ich mein Geld mit Hunden oder Katzen in der Zucht verdienen möchte, dann muss ich gewisse Grundkriterien einhalten und manches auch dokumentieren. So ist das. Jeder Gewerbebetrieb, der Geld verdienen will, muss die Dinge dokumentieren, die er verkauft, die er einkauft.

Wie sollen die angesprochenen Dokumentationspflichten konkret aussehen? Wie soll das funktionieren?
Das ist im Detail nationalstaatliche Umsetzung. Das Gesetz verlangt nur, dass es eine Dokumentation dazu gibt. Wenn ich heute einen Schweinebetrieb habe, dann habe ich Aufzeichnungen darüber zu führen, wie viele Ferkel durchkommen, wie viele die Sau geworfen hat, und so weiter. Da ist ganz normal. Ich muss auch Aufzeichnungen darüber führen, wie viele Kühe ich im Stahl habe und wie jede einzelne Kuh heißt. Jede Kuh hat eine Ohrmarke. Das ist alles nachvollziehbar. Da gibt es ein System, über das für ganz Österreich, eigentlich für die ganze EU nachvollziehbar ist, wem diese Ohrmarkennummer gehört, wo die Kuh herkommt und wo sie hingefahren ist. Das ist Alltag, da gibt es Dokumentationspflichten. Das ist bitte auch für Hundezüchter und -züchterinnen einzuhalten. Es sollte überhaupt kein Problem sein, zu dokumentieren, wann welcher Welpe auf die Welt gekommen ist, wer die Mutter war und wie die Haltungsbedingungen waren. Das ist kein besonderer bürokratischer Aufwand. Wenn ich ein Gesetz habe, muss ich der Behörde auch eine Möglichkeit geben, zu überprüfen, ob das auch eingehalten wird. Wie will man etwas überprüfen, wenn es keine Aufzeichnungen gibt? Für Bernhuber ist auch die Tatsache, dass Landwirte den Pestizideinsatz aufzeichnen müssen, eine überbordende Bürokratie.

In dem Bericht von 4 Paws wurden zum einen die Zuchtbetriebe als Problem angeführt, es gab aber auch Berichte darüber, dass es korrupte Tierärztinnen und Tierärzte gibt, die einer Züchterin oder einem Züchter falsche Papiere ausstellen, damit es so aussieht, als ob die Tiere die erforderlichen Untersuchungen und Impfungen haben. Wie könnte man dagegen vorgehen?
Ich glaube, man darf keinen Generalverdacht aussprechen. Es gibt auch in Rumänien, in Bulgarien, sehr viele Zuchtbetriebe, die das ordentlich und seriös machen. Aber gerade die leiden umso mehr noch unter der Konkurrenz mit den Hinterhof-Zuchtbetrieben oder besser Vermehrungsanstalten. Um die, die sich dort an die Regeln halten, zu unterstützen, braucht es eine gemeinsame europäische Regelung. Und ja, Korruption ist in Richtung Süden und Osten noch mehr Problem als bei uns – befreit sind wir davon aber auch nicht. Der Vorschlag zum verpflichtenden Chippen von Tieren ist deswegen so essenziell. Vor allem dann, wenn Tiere exportiert werden. Das wäre die Grundvoraussetzung, um im Nachhinein nachverfolgen zu können, von welchem Zuchtbetrieb die Tiere kommen. Da könnte theoretisch auch die Europäische Kommission dann entsprechende Anfragen an die Länder stellen und nachhaken, ob sie die Daten dazu bekommt, wie viele Betriebe kontrolliert worden sind und was genau kontrolliert worden ist. Aber dazu braucht die Europäische Kommission auch ein Gesetz, auf dessen Basis sie das machen können. Und vor allem, es braucht für Polizei- und Zollbehörden ein Gesetz, auf dessen Basis sie dann einschreiten können. Im Moment sind ihnen in vielen Ländern die Hände gebunden.

Wir haben einen gemeinsamen Markt, wo man Tiere frei durch ganz Europa transportieren und verkaufen und handeln kann – da brauchen wir doch gemeinsame Grundregeln! Und das hat nichts mit Überbürokratie zu tun. | Foto: Martin Baumgartner
  • Wir haben einen gemeinsamen Markt, wo man Tiere frei durch ganz Europa transportieren und verkaufen und handeln kann – da brauchen wir doch gemeinsame Grundregeln! Und das hat nichts mit Überbürokratie zu tun.
  • Foto: Martin Baumgartner
  • hochgeladen von Sandra Blumenstingl

Wenn ein Tier gechippt ist, bedeutet das ja erst mal nicht, dass man dadurch den Besitzer kennt, denn man muss den Chip zuerst beim Tierarzt registrieren lassen. Das passiert in vielen Fällen jedoch nicht. Gibt es dazu konkrete Maßnahmen im Gesetz?
Das ist nicht Teil des Gesetzes, das wäre Teil von nationalen Regelungen. Wie gesagt, wenn ich den Hund kaufe oder bekomme, muss ich den beim Tierarzt registrieren. Und wenn ich das nie mache, dann weiß man nicht, wer der Besitzer oder die Besitzerin ist. Aber man kann nachvollziehen, wo dieses Tier hergekommen ist, wo der Chip her ist und im Chip ist ja auch eingetragen, wer der Zuchtbetrieb ist.

Ich habe mit Alexander Bernhuber gesprochen und er hat erklärt, dass er es kritisch sieht, dass die in dem Gesetzesentwurf angeführten Regelungen in Zuchtbetrieben in allen EU-Ländern – also von Portugal bis Finnland – gelten sollen, so beispielsweise bestimmte Vorgaben, wie warm oder kalt es in dem Zuchtbetrieb sein muss. Wie stehen Sie dazu?
Die Temperaturen sind Empfehlungen, die einzuhalten sind, aber wo klar beschrieben ist, dass es kein Problem ist, wenn man aufgrund verschiedener Faktoren davon abweicht. Die können auch angepasst werden an die Spezies. Man hat ja auch Katzen, die kein Fell haben, die brauchen es natürlich noch wärmer. Während aber ein Husky nicht unbedingt 20 Grad braucht, dieser fühlt sich bei zwei Grad auch wohl. Aber ich muss diese Faktoren eben dokumentieren. Und das ist gilt dann wieder als zu viel Bürokratie. Das ist die generelle Keule aktuell und die wird ganz stark dafür verwendet, um zu deregulieren. Ich unterstelle Bernhuber, dass es ihm um ganz andere Dinge geht. Ihm geht es darum, dass weiter Jagdhunde behandelt werden dürfen, wie sie mitunter behandelt werden, also Schwänze kupieren oder Ähnliches. Oder dass auch der Einsatz von Hunden bei Treibjagden weiterhin möglich ist. Das sind seine Bedenken – dabei geht es aber in dem Gesetz gar nicht.

Alexander Bernhuber (ÖVP) hat indes einen Antrag auf Ablehnung des Gesetzesentwurfs vorgelegt.  | Foto: Alex Bernhuber
  • Alexander Bernhuber (ÖVP) hat indes einen Antrag auf Ablehnung des Gesetzesentwurfs vorgelegt.
  • Foto: Alex Bernhuber
  • hochgeladen von Philipp Belschner

Er ist auch der Meinung, dass durch die strengen Vorgaben auch vernünftige und seriöse Hundezüchter in Österreich eingeschränkt werden würden und sozusagen durch diese unmöglich umsetzbaren Regeln in die Illegalität getrieben werden... .
Was ein totaler Blödsinn ist, weil wir in Österreich vergleichbare Bestimmungen haben. In Österreich müssten wir faktisch nichts ändern. Das heißt, unsere Züchterinnen und Züchter müssen sich an diese Bestimmungen bereits halten, sind aber einer Konkurrenz ausgesetzt aus anderen EU-Ländern, die das nicht müssen. Und das ist ein unfairer Wettbewerb. Es geht vielmehr darum, unsere Zuchtbetriebe, die es richtig machen, vor der Konkurrenz aus dem Osten zu schützen. Ich arbeite mit vielen Kollegen und Kolleginnen zusammen aus unterschiedlichen Parteien, mit unterschiedlichen politischen Ansichten, und üblicherweise bin ich sehr geneigt und auch gut darin, das Gemeinsame zu suchen. Das geht aber nur, wenn man auf der Basis von Fakten spricht, wenn das Gegenüber faktenwidrig irgendeinen Blödsinn behauptet und das auch noch so steif und fest, obwohl man es widerlegt - da tue ich mir schon schwer bei der politischen Zusammenarbeit. Entweder redet man auf der Basis von dem, was vorliegt, oder wir reden auf der Basis von dem, was sich auf Social Media gut verkauft.

Österreich muss durch das Gesetz also keine Abstriche beim Tierschutz machen?
So ist es. Es geht um Mindeststandards, die einzuhalten sind. Es ist jedem Land erlaubt, darüber hinausgehend Gesetze für den Tierschutz zu erlassen. Wir müssen gar nichts reduzieren. Im Gegenteil, die einzige Frage für mich ist das verpflichtete Chippen. Da könnte man vielleicht eine Diskussion haben. 

Das könnte dich auch interessieren: 

Verschärfte Regeln für Tiertransporte
Das Thema Klima sorgt für viel Diskussionsstoff

Wiener Tiergarten Schönbrunn sperrt Streichelzoo
2023 hat die EU-Komission einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der in allen Mitliedstaaten für mehr Schutz von Hunden und Katzen in der Zucht sorgen würde. Thomas Waitz (Grüne) ist einer der Verfechter des Entwurfs. | Foto: Martin Baumgartner
Deshalb bruachen wir europaweite Regelungen. Das ist eigentlich logisch. | Foto: Martin Baumgartner
Es sollte überhaupt kein Problem sein, zu dokumentieren, wann ist welcher Welpe auf die Welt gekommen, wer die Mutter war und wie die Haltungsbedingungen waren. Das ist kein besonderer bürokratischer Aufwand. Vor allem, wenn ich ein Gesetz habe, muss ich der Behörde auch eine Möglichkeit geben, das auch zu überprüfen, ob das auch eingehalten wird. Wie will man etwas überprüfen, wenn es keine Aufzeichnungen gibt?  | Foto: Martin Baumgartner
Wir haben einen gemeinsamen Markt, wo man Tiere frei durch ganz Europa transportieren und verkaufen und handeln kann – da brauchen wir doch gemeinsame Grundregeln! Und das hat nichts mit Überbürokratie zu tun. | Foto: Martin Baumgartner
Alexander Bernhuber (ÖVP) hat indes einen Antrag auf Ablehnung des Gesetzesentwurfs vorgelegt.  | Foto: Alex Bernhuber

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

W S T St K V B

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.