"Ibiza"-U-Ausschuss
Finanzministerium liefert Akten digital und herabgestuft an Parlament

Der VfGH hatte am 3. März entschieden, dass Blümel in seiner Funktion als Bundesminister für Finanzen verpflichtet sei, dem parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss eine Reihe von E-Mail-Postfächern sowie weitere Dateien zu liefern. | Foto: © Parlamentsdirektion / Johannes Zinner
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  • Der VfGH hatte am 3. März entschieden, dass Blümel in seiner Funktion als Bundesminister für Finanzen verpflichtet sei, dem parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss eine Reihe von E-Mail-Postfächern sowie weitere Dateien zu liefern.
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Das Finanzministerium hat nach Kritik der Opposition die Klassifizierung mancher Akten für den Ibiza-Untersuchungsausschuss von "geheim" herabgestuft. 

ÖSTERREICH. Die Akten aus dem Finanzministerium von Ressortchef Blümel hatten bei der Opposition in den vergangenen Tagen für Verärgerung gesorgt. Sie wurden als „geheim“ klassifiziert. Die Opposition forderte daraufhin eine Herabstufung der Geheimhaltungsstufe, dem das Finanzministerium nun folge leistet. Die Klassifizierung einiger Akten für den Ibiza-Untersuchungsausschuss wurde von der hohen Geheimhaltungsstufe 3 auf die niedrigere Stufe 1 herabgestuft. Sie können somit digital verarbeitet und auch öffentlich im Untersuchungsausschuss besprochen werden. 

USB-Stick mit Daten übergeben

Ein USB-Stick mit den Daten sei bereits eingelangt, teilte das Parlament am Montag in einer Aussendung mit. Die darauf enthaltenen Daten unterliegen nun der Klassifizierungsstufe 1 "eingeschränkt". Laut Information des Ministeriums sollen der Lieferung noch weitere in derselben Klassifizierungsstufe folgen. 

Der VfGH hatte am 3. März entschieden, dass Finanzminister Blümel in seiner Funktion als Bundesminister für Finanzen verpflichtet sei, dem parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss eine Reihe von E-Mail-Postfächern sowie weitere Dateien zu liefern. Blümel und das Ministerium kamen dieser Aufforderung vorerst aber nicht nach. Anfang Mai lieferte das Ressort aber doch 30 große Umzugskartons an den Ibiza-Untersuchungsausschuss. 

Der Übermittlung war ein von der Opposition initiiertes Verfahren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorangegangen, das in einen Exekutionsantrag des VfGH beim Bundespräsidenten endete. Durch die Klassifizierungsstufe "geheim" dürfen die Mitglieder des Untersuchungsausschusses nicht öffentlich über die Inhalte der Unterlagen sprechen, eine unzulässige Verwertung oder Weitergabe ist mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

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Der VfGH hatte am 3. März entschieden, dass Blümel in seiner Funktion als Bundesminister für Finanzen verpflichtet sei, dem parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss eine Reihe von E-Mail-Postfächern sowie weitere Dateien zu liefern. | Foto: © Parlamentsdirektion / Johannes Zinner
Das Höchstgericht beantragte bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Exekution einer seiner Entscheidungen bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). | Foto: Peter Lechner/HBF

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