Rechnungshof eingeschaltet
FPÖ will gegen Russland-Vorwürfe klagen

Die FPÖ will gegen die Vorwürfe, prorussische Spendengelder erhalten zu haben, klagen. Unterdessen analysiert der Rechnungshof, ob ein begründeter Verdacht besteht.  | Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Topf
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Die FPÖ gab bekannt, gegen die Vorwürfe, prorussische Gelder erhalten zu haben, klagen zu wollen. Es handle sich um "Ehrenbeleidigung" und "Kreditschädigung". Unterdessen prüft der Rechnungshof, ob ein begründeter Verdacht nach der neuen Kompetenz im Parteiengesetz besteht.

ÖSTERREICH. In einer Aussendung kündigte die FPÖ an, strafrechtlich gegen die Vorwürfe vorgehen zu wollen, dass ihre Abgeordnete oder Funktionäre russische Gelder erhalten haben könnten. Das gab die Oppositionspartei am Dienstag in einer Aussendung bekannt. 

"Ehrenbeleidigung" und "Kreditschädigung"

"Schon die Verbreitung eines solchen Verdachts erfüllt die Tatbestände der Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung wie auch der üblen Nachrede", so die Stellungnahme. Wie am Wochenende bekannt wurde, könnte sich der Rechnungshof in der Causa einschalten.

Österreich ist wieder korrupter geworden

Derzeit besteht der Verdacht, dass die FPÖ Geld für einen prorussischen Nationalratsantrag erhalten habe. Das geht aus einem Bericht hervor, den der "Profil" vergangenen Freitag veröffentlichte. In gehackten E-Mails eines "russischen Chef-Propagandisten" sei ein Dokument in russischer Sprache mit dem Titel "Entschließung zur Aufhebung antirussischer Sanktionen im österreichischen Parlament" gefunden worden.

Rechnungshof analysiert

Im Juli 2016 wurde tatsächlich ein entsprechender Antrag von Johannes Hübner (FPÖ) im Nationalrat eingebracht. Das geschah wenige Wochen nach dem erfolgten E-Mail-Verkehr. 20.000 Euro wurden als Preis veranschlagt, sowie 15.000 weitere nach einer erfolgreichen Abstimmung. Derzeit ist noch unklar, ob tatsächlich Geld geflossen ist.

Vergangenen Samstag informierte Rechnungshof-Sprecher Christian Neuwirth darüber, dass der RH "analysieren" möchte, ob die Medienberichte einen "begründeten Verdacht" nach der neuen Kompetenz im Parteiengesetz - § 10 (5) - darstellen. In diesem Fall würde der RH entsprechende Schritte einleiten.

"Infame Unterstellungen"

Schon nach Veröffentlichung des "Profil"-Berichts wies die FPÖ alle Vorwürfe von sich. Generalsekretär Christian Hafenecker sah darin den Versuch der FPÖ mit "erfundenen Schauermärchen" einen Skandal anzudichten. Nun gab die Partei in einer Stellungnahme bekannt, dass sie sich "mit allen gebotenen zivil-, straf- und medienrechtlichen Mitteln gegen derart infame Unterstellungen durch Medien oder politische Mitbewerber zur Wehr setzen" werde.

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