Neue Gesetzesnovelle
Freimaskieren für Lehrer & Co. entfällt

Künftig müssen sich auch Lehrer und andere Berufsgruppen testen lassen. FFP2-Maske ist kein Ersatz mehr. | Foto: Berger
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  • Künftig müssen sich auch Lehrer und andere Berufsgruppen testen lassen. FFP2-Maske ist kein Ersatz mehr.
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Das Gesundheitsministerium schickte am Mittwochabend eine Gesetzesnovelle in Begutachtung. Damit gehen einige Änderungen einher.

ÖSTERREICH. Bisher durften Lehrer, Kindergartenpädagogen und Beamte im Parteienverkehr alternativ mit FFP2-Maske arbeiten, wenn sie einen Test verweigerten. Diese Möglichkeit wird es künftig nicht mehr geben. Berufsgruppen mit viel Kundenkontakt müssen sich auf das Corona-Virus testen lassen. Das sieht eine Gesetzesnovelle vor, die vom Gesundheitsministerium Mittwochabend in Begutachtung geschickt wurde. Die Begutachtung läuft bis 9. März.

30.000 Strafe

Wer gewerbsmäßig Veranstaltungen organisiert und Einschränkungen auf Basis des Epidemiegesetzes missachtet, dem drohen Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro oder sechs Wochen Haft. Teilnehmer solcher verbotener Events haben bis zu 1.450 Euro abzuliefern. Veranstalter, die keine Bewilligung einholen bzw. Auflagen nicht einhalten, haben mit 3.600 Euro oder vier Wochen Haft zu rechnen.

Ab vier Personen gilt eine Veranstaltung. | Foto: Pixabay
  • Ab vier Personen gilt eine Veranstaltung.
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Veranstaltung ab vier Personen

Änderungen sind auch bei den Eingriffsmöglichkeiten bei Zusammenkünften vorgesehen. War bisher stets von einem "Zusammenströmen größerer Menschenmengen" die Rede, gilt künftig eine Veranstaltung von mindestens vier Personen als solche. Die Regel greift sowohl im öffentlichen wie im privaten Bereich, wobei bei letzterem wieder klar gestellt wird, dass keine Behörden zu Hause kontrollieren werden.

Leichtere Ausgangsperren

Die Gesetzesnovelle erleichtert auch Ausgangsbeschränkungen. Während bisher diese nur verhängt werden konnten, wenn das Gesundheitssystem zusammenzubrechen drohte oder in "ähnlich gelagerten Notsituationen" können nun kürzere Beschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren bereits dann möglich sein, wenn die Kontaktnachverfolgung auf Grund der unkontrollierten Virusverbreitung nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

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