Demokratie
Ganze neun Volksbegehren sammeln ab Montag Unterschriften
Ab Montag können insgesamt neun Volksbegehren österreichweit unterstützt werden. Jedes Volksbegehren, das über 100.000 Überschriften bekommt, wird daraufhin im Nationalrat behandelt.
ÖSTERREICH. Zuletzt konnte man sich im April für sieben Volksbegehren eintragen. Vom 19. bis 26. Juni starten nun sogar neun weitere: Alle können online und auf jedem Gemeindeamt unterschrieben werden.
Thematisch gibt es einen bunten Mix: So richtet sich eines gegen das Gendern, in einem anderen wird die Beibehaltung der Neutralität Österreichs verfassungsrechtlich gefordert. Eingereicht wurde es von Marcus Hohenecker, der bereits zahlreiche Volksbegehren, initiiert hat.
Das Volksbegehren "Verbot für Kinder-Instagram" will präventiv den Instagram-Mutterkonzern Meta daran hindern, ein Instagram für Kinder anzubieten. Dieser hatte in der Vergangenheit entsprechende Pläne vorgestellt, aber 2021 vorerst aufs Eis gelegt.
Wenn es nach Lukas Papula geht, müssen Untersuchungsausschüsse live übertragen werden. Der Initiator fordert in einem weiteren Volksbegehren den Gesetzgeber auf, ähnlich wie in Frankreich und Italien das Wegschmeißen von Lebensmitteln mittels Gesetzen zu unterbinden.
Sparbuch, Staatsbürgerschaft
Das Begehren "Asylstraftäter sofort abschieben" stammt von dem früheren Asyl-Landesrat Gottfried Waldhäusl, der straffällig gewordene Asylwerber sofort abschieben will.
Außerdem wird die Umsetzung der Kennzeichnung von Lebensmitteln gefordert - auch im Verfassungsrang.
Dem Verein "5 Sterne für Österreich" ist es wichtig, dass der Staat Sparbuchbesitzern eine Inflationsanpassung zahlt.
Die Initiatoren des neunten Volksbegehren wollen die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Folteropfer. Etwa Julian Assange.
Wie du unterschreiben kannst
Im Eintragungszeitraum 19. bis 26. Juni 2023 können diese Volksbegehren online oder unabhängig vom Wohnsitz in jedem Gemeindeamt (in Statutarstädten: Magistrat; in Wien: Magistratisches Bezirksamt) während der jeweiligen Amtsstunden (Informationen über die Eintragungslokale und ihre Öffnungszeiten) unterschrieben werden. Wer bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt.
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