Buwog-Prozess
Grasser zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Fast genau drei Jahre nach Prozessbeginn endet heute der Buwog-Prozess mit einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch für Grasser. | Foto: pixabay.com
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  • Fast genau drei Jahre nach Prozessbeginn endet heute der Buwog-Prozess mit einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch für Grasser.
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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde im Rahmen des Buwog-Prozesses wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger wurden zu jeweils sieben und sechs Jahren Haftstrafe verurteilt. Ex-Immofinanz-Chef Petrikovics bekam 2 Jahre. Der frühere Telekom-Vorstand Rudolf Fischer fasst eine Zusatzstrafe von einem Jahr aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

ÖSTERREICH. Damit endet der größte Korruptionsprozess in der Geschichte der Zweiten Republik. Grasser habe seine politische Funktion missbraucht, gegen Vermögensinteressen verstoßen und seine aufertragenen Verpflichtungen nicht erfüllt, sagte Richterin Marion Hohenecker bei der Urteilsverkündung im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts. Grasser nahm wie Meischberger das Urteil Medienberichten zufolge ruhig entgegen. Bereits während die Richterin die Urteile verlas, begannen die Verteidiger der Verurteilten sich untereinander zu beraten. Grasser, Meischberger, Petrikovics und Starzer müssen zudem der Republik Schadenersatz zahlen. Die Anwälte von Grasser kündigten prompt Berufung an.

"Glattes Fehlurteil"

Für Grassers Anwalt Manfred Ainedter sei das ein "glattes Fehlurteil, alle Rechtsmittel werden erhoben", kündigte er in einer Aussendung an. Das Urteil werde "selbstverständlich mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an den OGH bekämpft". Der Schöffensenat habe "dem enormen Verurteilungsdruck der in der zweiten Republik einmaligen medialen Vorverurteilung durch zigtausende negative Medienberichte nicht standgehalten und Karl-Heinz Grasser zu Unrecht verurteilt". 

Grasser: "Traurig und schockiert"

"Ich bin traurig, schockiert und erschrocken", sagte Grasser in seinem ersten Statement nach der Verkündung. Er könne die Begründung des Urteils nicht nachvollziehen, es entspreche nicht der Realität, insofern werde man mit allen Rechtsmittel gegen das Urteil vorgehen. Es stehe auch im Widerspruch zum Beweisverfahren der letzten drei Jahre und habe nichts mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun. Der Schöffensenat habe die Punkte der Anklageschrift unkritisch übernommen " Warum wurde dann drei Jahre verhandelt?", fragt Grasser. Es gebe nicht nur ein Argument, das gegen die Rechtsstaatlichkeit dieses Urteils spreche, sondern viele. Insofern werde es einer Überprüfung durch das Höchstgericht nicht standhalten. Auch Richterin Hohenecker sei befangen gewesen, so Grasser vor Journalisten.

Worum ging es im Prozess? Laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft soll der ehemalige Finanzminister in zwei Regierungen von Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) bei der Bundeswohnungsprivatisierung im Jahr 2004 Untreue begangen haben und sich bestechen lassen. Weiters soll er bei der Einmietung der Finanzbehörden in das Linzer Bürohaus Terminal Tower im Jahr 2006 Bestechungsgeld bekommen haben. Es geht bei der Buwog-Privatisierung um eine Provision von 9,6 Mio. Euro, beim Linzer Bürohaus sollen 200.000 Euro geflossen sein. Das Geld soll laut Anklage zwischen Grasser und seinen Mitangeklagten aufgeteilt worden sein.

Buwog-Prozess dauerte drei Jahre

Der Grasser-Prozess startete am 12. Dezember 2017 im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts unter großem Medieninteresse, das jedoch im langen Verlauf des Verfahrens immer geringer wurde. Coronabedingt gab es eine längere Prozesspause im Frühling 2020. Ursprünglich sollte das Urteil vor dem Sommer verkündet werden, doch das Virus machte diesem Zeitplan einen Strich durch die Rechnung. Nach dem Lockdown wurde der Gerichtssaal mit Plexiglaswänden zwischen den Angeklagten ausgestattet.

Update: Grassers Reaktion wurde ergänzt (14:30)

Fast genau drei Jahre nach Prozessbeginn endet heute der Buwog-Prozess mit einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch für Grasser. | Foto: pixabay.com
Da war noch alles gut: Karl Heinz Grasser als aktiver Politiker. | Foto: ORF

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