Hass im Netz
Großeinsatz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität

Die Einsatzkräfte ergriffen Maßnahmen gegen 13 Personen in sechs Bundesländern. | Foto: BMI/Pachauer
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Bei einer österreichweiten Aktion gegen Rechtsextremismus und Hate Crime ergriffen Einsatzkräfte Maßnahmen gegen dreizehn Zielpersonen in sechs Bundesländern. Die Vorwürfe reichen von Wiederbetätigung über Verhetzung bis zum illegalen Waffenbesitz. Begangen wurden die Straftaten allesamt im virtuellen Raum.

ÖSTERREICH. Zusammen mit den zuständigen Staatsanwaltschaften ist der Verfassungsschutz am Donnerstag in einer österreichweiten Aktion gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus vorgegangen. Es sei gegen dreizehn Zielpersonen wegen Straftaten der Verhetzung und nach dem NS-Verbotsgesetz eingeschritten worden, hieß es am Freitag in der Früh aus dem Innenministerium. Der Einsatz sei ein gezielter Schlag gegen Hasskriminalität im Netz und gegen rechtsextremistisch motivierte Straftäter gewesen. Auch in elf anderen EU-Ländern wurde unter Koordination von Europol gegen Hate Crime-Delikte vorgegangen.

Wiederbetätigung und Verharmlosung des Holocaust

Bei den insgesamt dreizehn Beschuldigten – je vier aus Wien und Niederösterreich, zwei aus Vorarlberg und je eine Person aus dem Burgenland, Salzburg und Oberösterreich – wurden Mobiltelefone, Datenträger und Gegenstände sichergestellt, die mit Rechtsextremismus und Hassverbrechen in Verbindung stehen, so das Innenministerium. Bei zwei Beschuldigten seien NS-Devotionalien gefunden worden, drei Personen hätten Kontakte in die organisierte rechtsextremistische Szene bzw. seien den Verfassungsschutzbehörden einschlägig bekannt. Im Zuge der Amtshandlungen wurden laut den Angaben des Ministeriums drei vorläufige Waffenverbote verhängt. Außerdem seien mehrere verbotene Waffen sichergestellt worden.

Zwölf Beschuldigten wird vorgeworfen, sich im Sinne des Verbotsgesetzes wiederbetätigt oder den Holocaust verharmlost zu haben. In einem Fall war der Verdacht der Verhetzung Grund des Einschreitens. Die Tatorte der Straftaten waren allesamt im virtuellen Raum, darunter WhatsApp, Facebook und Telegram. Die Auswertung der sichergestellten Mobiltelefone und Datenträger sowie von Schriftstücken und Propagandamaterial werden noch längere Zeit in Anspruch nehmen, erklärte das Innenministerium.

Entschlossenes Vorgehen gegen Rechtsextremismus

"Das entschlossene Vorgehen gegen jede Form von Rechtsextremismus ist nicht nur Teil unserer historischen Verantwortung, sondern vor allem zentraler Ermittlungsauftrag der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst und der Landesämter", erklärte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) anlässlich des Einsatzes. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen hätten zu einer Veränderung an den radikalen Rändern der Gesellschaft geführt, so Karner.

Justizministerin Alma Zadić betonte die Wichtigkeit der Aktion, mit der "ein wirksamer Schlag gegen das rechtsextreme Milieu in Österreich gelungen ist". Denn eines sei laut Zadić klar: "Jedem Ansatz von organisiertem Rechtsextremismus muss entschieden entgegengetreten werden".

"Das entschlossene Vorgehen gegen jede Form von Rechtsextremismus ist nicht nur Teil unserer historischen Verantwortung, sondern vor allem zentraler Ermittlungsauftrag der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst und der Landesämter." Gerhard Karner | Foto: BKA/Florian Schrötter
  • "Das entschlossene Vorgehen gegen jede Form von Rechtsextremismus ist nicht nur Teil unserer historischen Verantwortung, sondern vor allem zentraler Ermittlungsauftrag der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst und der Landesämter." Gerhard Karner
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Hasskriminalität

Sogenannte Hate Crime-Delikte können beispielsweise durch verbale oder schriftliche Beleidigungen, antisemitische, rassistische, homophobe, sexistische oder menschenfeindliche Äußerungen sowie durch Drohungen oder Nötigungen begangen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Straftaten im virtuellen oder realen Leben stattfinden. In beiden Fällen sind die Taten im selben Ausmaß strafbar.

Hass-Delikte können sowohl bei Polizeidienststellen als auch den Staatsanwaltschaften angezeigt werden. Zudem ist eine Meldestelle "NS-Wiederbetätigung" eingerichtet, bei der unter der E-Mail-Adresse ns-meldestelle@dsn.gv.at Beiträge mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Inhalten angezeigt werden können.

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