Erlass
"Hate-Crime" muss künftig von der Justiz kategorisiert werden

Hassverbrechen müssen künftig von der Justiz genau kategorisiert werden | Foto: Lareised Leneseur/unsplash
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Hassverbrechen müssen künftig von der Justiz genau kategorisiert werden. Das hielt Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) am Freitag in einem Erlass an OGH, Generalprokuratur, Oberlandesgerichte und Oberstaatsanwaltschaften fest.

ÖSTERREICH. Nach der stetigen Zunahme von Hate Crimes, also vorurteilsmotivierten Straftaten, reagierte nun die Politik. In einem Erlass von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) wurde festgehalten, dass Hassverbrechen im IT-System der Justiz ab jetzt in genauen Kategorien erfasst werden müssen. 

Verbesserte statistische Erfassung

Um Hassverbrechen, insbesondere Femizide, noch besser bekämpfen zu können, ist die verbesserte statistische Erfassung dieser Verbrechen essenziell. Die Motive werden künftig in konkreten Kategorien registriert, statt wie bisher unter einer Deliktskennung. Zu den Kategorien zählen unter anderem das Geschlecht, die Herkunft, die sexuelle Orientierung oder der soziale Status einer Person. Die konkrete Registrierung ermöglicht mehr Prävention und eine gezielte Ermittlungsarbeit. Zusätzlich dazu werden den Justizbediensteten Informationen zu Hintergründen, Rechtsgrundlagen und technischen Schritten in Form von Handreichungen und Online-Schulungen angeboten.

Im IT-System der Justiz müssen ab jetzt Hassverbrechen in genauen Kategorien erfasst werden. | Foto: Szabo Viktor/unsplash
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Aktionsplan gegen Hate Crime notwendiger denn je

Sporrer zeigt sich in einer Aussendung über die aktuelle Lage in Österreich erschüttert:

„Hassverbrechen sind nach wie vor traurige Realität in Österreich. Das haben uns vor wenigen Wochen homophobe Gewaltexzesse sehr deutlich vor Augen geführt. Der von dieser Regierung geplante nationale Aktionsplan gegen Hate Crime ist notwendiger denn je."

Sie erklärt, dass ein solcher Aktionsplan eine solide Grundlage brauche, die mit der verbesserten statistischen Erfassung realisiert werden soll. Eine belastbare Datenbasis ermögliche ein gezielteres Vorgehen bei zukünftigen Straftaten und trage so auch zur Prävention bei. 

Was ist ein Hassverbrechen?

Für das Vorliegen eines Hassverbrechens müssen einerseits eine Straftat wie Körperverletzung, gefährliche Drohungen, Sachbeschädigung und Verhetzung und andererseits das Motiv eines abwertenden Vorurteils gegenüber bestimmten Gruppen zusammenkommen. Diese Straftaten richten sich häufig gegen Leib und Leben, Vermögen oder die Ehre des Opfers.

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Hassverbrechen müssen künftig von der Justiz genau kategorisiert werden | Foto: Lareised Leneseur/unsplash
Im IT-System der Justiz müssen ab jetzt Hassverbrechen in genauen Kategorien erfasst werden. | Foto: Szabo Viktor/unsplash
Justizministerin Anna Sporrer möchte Hassverbrechen sichtbar machen. | Foto: © SPÖ/Visnjic

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