Hypo-U-Ausschuss: Drei Fragen und Antworten zu den Kärntner Landeshaftungen

Verfahrensanwalt Bruno Binder, Verfahrensrichter Walter Pilgermair und Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) am Präsidium im Hypo-U-Ausschuss (v.l.). | Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner
  • Verfahrensanwalt Bruno Binder, Verfahrensrichter Walter Pilgermair und Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) am Präsidium im Hypo-U-Ausschuss (v.l.).
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Laut dem Abschlussberichtes der Griss-Kommission waren die im Kärntner Landtag beschlossenen Landeshaftungen ausschlaggebend für den schnellen Aufstieg der Hypo Alpe Adria und die Ausweitung der Geschäfte vor allem nach Südosteuropa.

Was sind Landeshaftungen?

Einzelne Bundesländer können Landeshaftungen eingehen. Dann sind sie für die Verbindlichkeiten der jeweiligen Bank zuständig, wenn die Bank nicht mehr bezahlen kann. Landeshaftungen einzugehen, ist nichts Ungewöhnliches für die Bundesländer. Im Jahr 2013 überstieg die Haftung für die eigene Landesbank auch in Tirol und Vorarlberg die Jahreseinnahmen des Bundeslands.

Warum sind die Landeshaftungen wichtig für den Hypo-Fall?

Mit den Landeshaftungen wurde der Hypo-Bank das schnelle Wachstum sehr günstig ermöglicht. "Die Landeshaftung war die Grundlage für das gute Rating der HBInt (Hypo Alpe Adria Bank International AG; Anm. d. Red.); dadurch konnte sich die Bank zu günstigen Bedingungen auf dem Kapitalmarkt refinanzieren und rasant expandieren. 2008 war die HGAA (Hypo Group Alpe Adria) im Bank‐ und Leasinggeschäft in 12 Staaten mit 384 Geschäftsstellen tätig, mit einem Schwerpunkt in Südosteuropa", heißt es dazu in der Kurzfassung des Abschlussberichts der Griss-Kommission.

Was war das Problem an den Kärntner Landeshaftungen?

Bis zum 1. April 2007 konnten mit der Landeshaftung unbegrenzt Verbindlichkeiten eingegangen werden. Das heißt, es gab keine Obergrenze für die Höhe der Landeshaftungen. In nur drei Jahren, von 2003 bis 2006, stiegen die Kärntner Landeshaftungen für die Hypo Alpe Adria von 10,1 Milliarden Euro auf 24,7 Milliarden Euro. Zum Zeitpunkt der Notverstaatlichung der Hypo im Jahr 2009 haftete Kärnten mit rund 20 Milliarden Euro für die Bank. Mit diesen hohen Haftungen wurde die Notverstaatlichung argumentiert.

Links:
* Hypo-Themenseite
* Finanzministerium: Fragen und Antworten zur Hypo

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