Material sei rechtswidrig
Ibiza-Ausschuss lehnt Video ab

Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) will das Ibiza-Video vom Anwalt des mutmaßlichen Drahtziehers nicht annehmen. | Foto: Parlamentsdirektion / Raimund Appel
  • Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) will das Ibiza-Video vom Anwalt des mutmaßlichen Drahtziehers nicht annehmen.
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Das Original-Ibiza-Video wird vorerst nicht dem U-Ausschuss gezeigt. U-Ausschuss-Vorsitzender Wolfgang Sobotka begründete die Entscheidung am Montag damit, dass der Oberste Gerichtshof festgestellt habe, die Herstellung des Ibiza-Videos sei „rechtswidrig“ passiert.

ÖSTERREICH. Bereits im Vorfeld der Sitzung existierten deutliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den Fraktionen. Während NEOS und FPÖ klar für die Annahme des Videos sind, zeigte sich die SPÖ am Freitag etwas zurückhaltender. Ablehnend hingegen äußerten sich die Fraktionen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne. Die Prüfung des Angebots durch den Rechts- und Legislativdienst des Parlaments ergab nun, dass das Video rechtswidrig zustande gekommen sei, zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Beweismittel widerrechtlich erlangt worden sei, so Sobotka. Dem U-Ausschuss sei es untersagt, rechtswidrig zustande gekommene Beweismittel durch Dritte direkt anzunehmen. Sobotka stützt sich dabei in seiner Funktion als Vorsitzender auf die Einschätzung des rechtswissenschaftlichen Dienstes, der Verfahrensrichterin Ilse Huber sowie des Verfahrensanwaltes Andreas Joklik. "Wir stehen auf der Basis des österreichischen Rechtsstaates." Man könne nicht einfach so Beweismittel von Dritten auf den Tisch legen, erklärte Sobotka. 

Laut der Opposition sei aber die Annahme des Videos mit der Verfahrensordnung gedeckt. "Wir wollten es längst vom Innenministerium, wir wollten es längst vom Justizministerium. Warum nicht vom Anwalt?“, fragte Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper, die auf das von der „SoKo Ibiza“ beschlagnahmte Material Bezug nahm. "Den Anwalt kann auch niemand daran hindern, das Video dem Ausschuss physisch zu übermitteln. Vielleicht greift man dann einmal die heiße Kartoffel an“, so die NEOS-Politikerin. Sie kündigte an, selber mit dem Anwalt in Kontakt treten zu wollen. 

Ende Mai war bekanntgeworden, dass das Ibiza-Video, das den seinerzeitigen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus mit einer vermeintlichen Oligarchennichte zeigt, von der Sonderkommission der Polizei sichergestellt worden ist. Das Material mit dem gesamten Video ist dem Untersuchungsausschuss aber bis zuletzt nicht übergeben worden. Das könnte sich hinziehen, letztlich muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob das Video weitergegeben werden kann.

Letzte Woche bot dann der Anwalt des mutmaßlichen Ibiza-Drahtziehers Julian H. das Video dem Ausschuss direkt an. Das könnte rascher gehen, wenn der U-Ausschuss das Video über den Anwalt erhalten sollte. Sobotka hatte daraufhin ein Rechtsgutachten beim Rechts- und Legislativdienst des Parlaments in Auftrag gegeben, um den Umgang mit diesem Angebot zu prüfen. Jetzt wartet wieder der U-Ausschuss auf das von der Soko beschlagnahmte Material. Es liegt an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu prüfen, ob die Weitergabe die Ermittlungen gefährdet.

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