Van der Bellen unterschrieb
Impfpflicht-Gesetz tritt am Samstag in Kraft
Die Corona-Impfpflicht gilt bereits ab Samstag. Bundespräsident Alexander van der Bellen und Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) haben ihre Unterschriften unter das Gesetz gesetzt. Somit haben beide das verfassungsmäßige Zustandekommen des "Bundesgesetzes über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19" beurkundet.
Lange Zeit wurde sie ausgeschlossen, jetzt kommt sie doch - die allgemeine Corona-Impfpflicht in Österreich.
Das Land geht in der EU damit so weit wie bisher kein anderes Mitglied.
Der Erfolg der Maßnahme ist ungewiss.
ÖSTERREICH. Schon am Freitag wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt kundgemacht, mit dem darauffolgenden Tag tritt es in Kraft. Die Impfpflicht war am 20. Jänner vom Nationalrat beschlossen worden, am Donnerstag stimmte mit dem Bundesrat auch die Länderkammer des Parlaments zu. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, Neos und großen Teilen der SPÖ hat der Bundesrat der entsprechenden Vorlage des Nationalrats seinen Segen gegeben.
Die SPÖ hat – wie schon im Nationalrat – im Bundesrat am Donnerstag nicht zur Gänze zugestimmt. War es dort nur Sozialsprecher Josef Muchitsch, haben in der Länderkammer der Salzburger Landesvorsitzende David Egger und der einflussreiche steirische Gewerkschafter Horst Schachner gegen die Impfpflicht gestimmt.
Kickl ortet "unrühmliche Ära für Rechtsstaat"
FPÖ-Chef Herbert Kickl sah mit der Beurkundung durch den Bundespräsidenten "eine unrühmliche Ära für den Rechtsstaat und die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher eingeleitet". Diese Rechte würden durch den "Impfzwang", wie er es in einer Aussendung nannte, ohne Evidenz und in einem nie da gewesenen Ausmaß beschnitten. Überdies sei das Gesetz verfassungswidrig und nicht verhältnismäßig.
Strafrahmen von 600 bis 3.600 Euro
Die Impfpflicht soll für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren gelten. Der Strafrahmen geht im einfachen Verfahren bis zu 600 Euro, im ordentlichen Verfahren bis 3600 Euro, es wird jedoch erst ab Mitte März kontrolliert. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie - bedingt - auch für Genesene. Mehr dazu hier
Verweigerer erhalten Schreiben
Allerdings drohen Ungeimpften in der ersten Phase nach Inkrafttreten bis Mitte März aber noch keine Strafen, sondern erst ab dem 16. März ("Phase 2"). Sobald dann die ELGA GmbH die technischen Voraussetzungen zum Daten-Abgleich geschaffen hat, bekommen alle dann noch Ungeimpften ein Erinnerungsschreiben, das sie zur Impfung auffordert.
Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann auch die dritte Phase in Kraft. Wer dann an einem von der Regierung festgelegten Impfstichtag kein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann, erhält eine automatisierte Impfstrafverfügung.
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