Mit deutlicher Mehrheit
Impfpflicht nun auch im Bundesrat beschlossen
Der Bundesrat stimmte Donnerstagabend mit deutlicher Mehrheit für die Impfpflicht. Damit fehlen dann nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und Kundmachung, bis die Corona-Impfung in Österreich ab 18 Jahren verpflichtend ist.
ÖSTERREICH. 61 Mitglieder des Bundesrats (ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS) haben, nachdem der Nationalrat am 20. Jänner den Weg für die Impfpflicht freigemacht hat, nun dem „Covid-19-Impfpflichtgesetz“ zugestimmt.
Im Bundesrat nicht zur Gänze zugestimmt hat - wie schon im Nationalrat - die SPÖ. Während im Plenum des Nationalrates nur Sozialsprecher Josef Muchitsch nicht mitgegangen ist, lehnten in der Länderkammer zwei der 19 roten Mandatare die Vorlage ab, darunter immerhin der Salzburger Landesvorsitzende David Egger. Zwei weitere rote Bundesräte waren krankheitsbedingt bzw. wegen Corona-Quarantäne entschuldigt. Der einzige NEOS-Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky stimmte für das Vorhaben.
Nun Van der Bellen am Zug
Bundespräsident Alexander Van der Bellen werde das Gesetz sorgfältig auf das verfassungsmäßige Zustandekommen prüfen, hieß es am Donnerstagvormittag. Wann die Unterzeichnung (samt Gegenzeichnung durch den Kanzler) und die anschließende Kundmachung dann abgeschlossen ist, steht noch nicht fest. Allgemein erwartet wird, dass das Gesetz in den nächsten Tagen in Kraft treten kann. Nach dem Bundesrats-Beschluss ist auch noch eine Verordnung des Gesundheitsministers notwendig, in der die Details zum Vollzug geregelt werden - etwa hinsichtlich der zugelassenen Impfstoffe oder den Ausnahmen von der Impfpflicht.
Entwurf für Impfpflicht-Verordnung regelt Ausnahmen
Mit Verordnungen kann die Impfpflicht aber adaptiert und verschärft werden. Laut Medienberichten gibt es bereits einen Entwurf dafür. Das Gesundheitsministerium spricht von einem "Arbeitsdokument" – die finalen Regelungen seien noch nicht endgültig. Der neue Entwurf bringt vor allem für Genesene neue Sonderbestimmungen. Demnach gilt jemand ebenfalls als geimpft, wenn er oder sie eine Corona-Erkrankung überstanden hat und danach zweimal geimpft ist. Zuerst geimpft und dann genesen, ist nicht zulässig.
Nach einem positiven Test muss der erste Stich binnen 180 Tagen und der zweite Stich dann binnen der darauffolgenden 190 Tage verabreicht worden sein. Ein Antikörpernachweis gilt nicht als Genesungsnachweis.
Wer Ausnahmebescheide ausstellen darf
Im neuen Entwurf ist ein Ausnahmegrund von der Impfpflicht dazugekommen: Von der Pflicht ausgenommen sind demnach auch Personen, bei denen "schwerwiegende Impfnebenwirkungen, bei denen eine wahrscheinliche Kausalität zur Impfung bestätigt oder in Abklärung ist" vorliegen.
Nur mehr folgende Personen dürfen einen Ausnahmebescheid ausstellen:
- Fachlich geeignete Ambulanzen
- Örtlich zuständige Amtsärzte oder Epidemieärzte
Personen, die bereits einen Stich erhalten haben, müssen nach dem zweiten Stich innerhalb von 190 Tagen den dritten bekommen. Wer noch einen Booster braucht, der muss ihn innerhalb von 190 Tagen nach dem zweiten Stich machen lassen.
Durchseuchung bereits erfolgt
Einer der GECKO-Experten, der Epidemiologe Gerald Gartlehner, zweifelt schon länger, ob der Zeitpunkt der Impfpflicht richtig ist. Zuletzt meinte er am Mittwoch in einem Puls24-Gespräch, dass man mit der Impfpflicht noch zuwarten könnte, da Österreich mit Omikron bei der Durchseuchung „angelangt“ sei. Es gebe derzeit ein „relativ unkontrolliertes Geschehen in Österreich“. Erleichternd sei aber, dass die Erkrankungen meist mild seien.
Kontrollen ab März
Die Impfpflicht soll für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren gelten. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie für Genesene (180 Tage lang). Der Strafrahmen geht von 600 bis 3.600 Euro, es wird jedoch erst ab Mitte März kontrolliert.
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