Senat
Keine Strafe für FPÖ wegen Strache-Spesen
Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat brummt der FPÖ mehrere Strafen auf. Die Spesen-Affäre hat jedoch keine Folgen.
ÖSTERREICH. Der im Bundeskanzleramt angesiedelte Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) hat laut einem aktuellen Bescheid ein Verfahren gegen die FPÖ eingestellt. Die Partei muss wegen der Spesenkosten von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache keine Strafe bezahlen.
Der Senat folgte der Argumentation des Rechnungshofs, dass Strache mit Spesengeldern auch private Ausgaben bezahlte, die eigentlich nichts mit der Partei zu tun haben. Es habe also "konkrete Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit des Rechenschaftsberichts" für das Jahr 2018 gegeben. Dennoch: Laut dem Senat hätte der Rechnungshof die Vorwürfe von einem Wirtschaftsprüfer untersuchen lassen müssen. Das geschah aber nicht. Dem Wirtschaftsprüfer hätte die Partei Einsicht in die Finanzen gewähren müssen, doch der Senat durfte nicht in die Bücher schauen. Die Spesensumme, die in private Ausgaben floss, ist also unbekannt. Die FPÖ selbst beziffert den Betrag mit Verweis auf einen Sonderprüfbericht für 2018 mit "wahrscheinlich" 1.795,80 Euro.
500 Euro für Facebook-Posting
Es setzt jedoch Strafen in anderen Bereichen. Eine Buße von 86.500 Euro wird fällig, weil die Partei zwei Buchhalterinnen beschäftigte, die auch für das Freiheitliche Bildungsinstitut und die Neue Freie Zeitung (NFZ) arbeiteten. Für die Partei wurde ein größeres Budget verwaltet, dennoch bezahlte den Löwenanteil der Kosten das Bildungsinstitut. Die verbotene Spende der Parteiakademie hatte bereits im vergangenen Jahr 103.000 Euro gekostet.
Zudem muss die FPÖ auch eine Strafe von 500 Euro bezahlen. Der damalige Innenminister Herbert Kickl hatte 2018 ein Gewinnspiel über seine Minister-Facebook-Seite, die vom Ministerium betrieben wurde, veranstaltet. Der Preis: Ein gemeinsamer Besuch des Neujahrstreffens der FPÖ. Laut dem Senat handle es sich dabei um eine verbotene Sachspende durch das Ministerium. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann die FPÖ Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.
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