Obsorgeverfahren
Neuer Leitfaden soll Kinder vor Gewalt schützen
Justizministerin und Expertinnen präsentierten am Freitag einen Kinderschutz-Leitfaden für Familienrichterinnen und -richter zum Umgang mit Gewalt in Obsorge- und Kontakt-rechtsverfahren.
ÖSTERREICH. Als "weiteren wichtiger Schritt für stärkeren Kinderschutz" bezeichneten Justizministerin Alma Zadić, Familienrichterin Christine Miklau, die Geschäftsführerin der möwe Kinderschutz-zentren, Hedwig Wölfl, und die Geschäftsführerin der Wiener Frauenhäuser, Andrea Brem, einen neuen Leitfaden zum Schutz von Kindern.
Auch Fortbildungen geplant
Der Leitfaden wird auch im Bereich des Kinderschutzes tätigen Organisationen, wie etwa Kinderschutzzentren, psychosozialen Beratungsstellen, Frauenhäusern der Familiengerichtshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, psychosozialen Beratungsstellen, Frauenhäusern, Gewaltschutzzentren oder der Polizei zur Verfügung gestellt. Bereits im Februar starten dazu erste Fortbildungsveranstaltungen.
Ziel des Kinderschutz-Leitfadens ist es, den Schutz von Kindern gegen alle Formen von Gewalt weiter auszubauen. Einerseits durch eine umfangreiche Sensibilisierung für die verschiedenen Formen von Gewalt und ihre Auswirkungen, und andererseits durch konkrete Handlungsstrategien im Sinne des Kindeswohls.
Justizministerin Alma Zadić:
„Jedes Kind hat das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen und ein sicheres Zuhause. Das ist die Leitschnur meines politischen Handelns. Mit dem neuen Kinderschutz-Leitfaden wollen wir sensibilisieren. Wir haben Standards und konkrete Handlungsstrategien entwickelt, die ein koordiniertes Vorgehen in diesem hochsensiblen Bereich ermöglichen. Damit stärken wir den Schutz und die Rechte der Kinder.“
Familienrichterin Christine Miklau hofft, dass mit der genauen Darlegung der unterschiedlichen Verhaltensweisen bei Ausübung von psychischer Gewalt es für Richterinnen und Richter einfacher wird, schon am Beginn ihrer Tätigkeit in einer familienrechtlichen Abteilung das erforderliche Wissen und die Sensibilität zur Verfügung zu haben. Auch Kinder, die häusliche Gewalt miterleben müssen oder deren Bedürfnisse und Rechte in jahrelangen hochstrittigen Obsorgeverfahren untergehen, leiden massiv. Sie müssen mit ihren Belastungen ernst genommen werden und brauchen transparente und zügige Entscheidungen, die ihnen eine Verarbeitung von Gewalterleben ohne ständige Konfrontation mit einer gefährdenden und gewalttägigen Bezugsperson erlaubt, so Wölfl bei der Präsentation.
Gemeinsame Obsorge bei Gewalt unzumutbar
Andrea Brem, Geschäftsführerin der Wiener Frauenhäuser: „Gesellschaft und Behörden erwarten von schwer misshandelten Frauen, dass sie ihre Männer verlassen um sich selbst und ihre Kinder zu schützen. Im Zuge des Obsorgeverfahrens kann es aber dennoch dazu kommen, dass von den gleichen Frauen gefordert wird, dass sie mit dem Gefährder die Obsorge gemeinsam wahrnehmen sollen. In diesem Fall hat der Gefährder weiterhin die Möglichkeit die Frau zu terrorisieren sowie die Kinder zu instrumentalisieren und unter Druck zu setzen. Der Leitfaden begründet, warum gemeinsame Obsorge im Falle von häuslicher Gewalt weder im Sinne des Kindeswohls ist, noch Müttern, die von massiver häuslicher Gewalt betroffen waren, zumutbar ist.“
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