Kurz-Prozess startet Mittwoch
ÖVP bezahlt für Anwälte des Ex-Kanzlers

Sebastian Kurz' Anwaltskosten trägt die ÖVP. Für Krems-Glatzner, Löger oder Bonelli zahlt die Partei aber nciht. | Foto: Christopher Dunker/BKA
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  • Sebastian Kurz' Anwaltskosten trägt die ÖVP. Für Krems-Glatzner, Löger oder Bonelli zahlt die Partei aber nciht.
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Am Mittwoch muss sich Ex-Kanzler und ehemaliger ÖVP-Chef Sebastian Kurz vor Gericht wegen mutmaßlicher Falschaussage verantworten. Am Samstag wurde ein zweiter neuer Anwalt, Otto Dietrich, engagiert, der eine angriffige Gegenstellungnahme veröffentlichte. Dietrich und sein Anwalts-Kollege werden von der ÖVP bezahlt.

ÖSTERREICH. Das mediale Interesse an dem Prozess ist groß, die Sitzplatzkontingente im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts bereits "ausreserviert". An 18. Oktober ist es dann so weit und Kurz, sowie seine Mitangeklagten, stehen vor Gericht. Grund ist die vermeintliche Falschaussage im "Ibiza-U-Ausschuss".

Beschluss rechtfertigt Kostenübernahme

Ein Beschluss der Volkspartei aus 2020 bildet die Basis dafür, dass die ÖVP Kurz' Anwaltkosten übernimmt. In einer Stellungnahme ließ die Partei gegenüber Ö1 am Montag wissen:

"Der Bundesparteivorstand hat beschlossen, dass hochrangigen Funktionsträgern der Volkspartei Rechtsschutz in außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen gewährt werden, wenn die Vorwürfe die politische und repräsentative Tätigkeit der Person betreffen."

Das betreffe etwa Bundesparteivorstände, von der ÖVP nominierte Regierungsmitglieder, Generalsekretäre oder Personen in hohen parlamentarischen Funktionen. Der Rechtsschutz gelte auch, wenn die Funktion nicht mehr ausgeführt werde, "soweit der Rechtsschutz für die in Zusammenhang mit der Tätigkeit erhobenen Vorwürfe weiter erforderlich ist".

Am Mittwoch, 18. Oktober starten die Verhandlungen. Bisher wurden drei Termine angekündigt. | Foto: AllaSerebrina/Panthermedia
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Nicht für alle wird bezahlt

Bisher vertrat ÖVP-Anwalt Werner Suppan den Ex-Kanzler. Zugleich musste dieser aber auch den Mitangeklagten Ex-Kurz-Kabinettschef Bernhard Bonelli sowie Kurz' Ex-Pressesprecher und Ex-Minister Gernot Blümel und Hartwig Löger. Im Prozess soll nun also Dietrich die Verteidigung von Kurz und die Partei die Kosten dafür übernehmen. Für Bonelli und Löger wolle man aber nicht bezahlen.

Mitangeklagte Bettina Glatz-Kremsner muss für ihre Anwaltskosten ebenso selbst aufkommen. Sie sei zwar Vizeparteichefin gewesen und hatte somit eine Funktion inne, für die grundsätzlich gezahlt werde, ihre mutmaßliche Falschaussage im U-Ausschuss fand aber nach ihrer Tätigkeit erst statt.

Nicht unüblich

Unüblich ist die Kostenübernahme durch die Partei nicht. Zuletzt musste sich FPÖ-Generalsekretär Hafenecker wegen massiv rufschädigender Äußerungen gegenüber ZiB-Moderator Armin Wolf verantworten. Dabei trug die Partei die Kosten für das Verfahren und bezahlte die Strafe, was über 2.000 Euro gekostet haben soll. 

Auch die SPÖ dürfte Kosten für hochrangige Politiker und SPÖ-Wahlbeisitzende, nach Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentschaftswahl übernommen haben. 

Parteien verfügen oft über Rechtsschutzversicherungen, wie es für Unternehmen üblich ist, für Manager und Aufsichtsorgane. In der Politik gebe es immer wieder Anzeigen und kaum Anspruch auf einen staatlichen Ersetz der Anwaltskosten, da würde kaum einer den Job noch machen wollen, meint ein parteifremder Anwalt. 

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