Fehler in Kurz-Strafantrag
ÖVP stellt Anfrage ans Justizministerium

Die ÖVP wirft der WKStA einen "schwerwiegende Fehler" im Kurz-Strafantrag vor und stellt nun eine parlamentarische Anfrage an das Justizministerium.  | Foto: Tscheinig
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Die ÖVP wirft der WKStA einen "schwerwiegende Fehler" im Kurz-Strafantrag vor und stellt nun eine parlamentarische Anfrage an das Justizministerium. Die grüne Justizsprecherin kritisiert die Volkspartei und wirft ihr Litigation-PR vor. Die Staatsanwälte sprechen von einem "Verweis-Fehler", der bereits korrigiert wurde. 

ÖSTERREICH. Der Strafantrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und dessen Kabinettschef Bernhard Bonelli (beide ÖVP) wegen Falschaussage im "Ibiza"-U-Ausschuss lässt die Wogen in der ÖVP hochgehen. Der Grund: In dem Strafantrag schreiben die Staatsanwälte, die ehemaligen Finanzminister Hartwig Löger und Gernot Blümel (beide ÖVP) hätten in ihren Einvernahmen "wortgleich" ausgesagt. Laut Verteidiger Werner Suppan hat die WKStA im Löger-Protokoll nur die Aussage Blümels zitiert, im Strafantrag aber als Aussage Lögers bezeichnet. Suppan sprach in der Verhandlung von einem "Falschantrag" und fragte sich: "Wo war die Fachaufsicht?"

WKStA erklärt sich

Laut WKStA handelte es sich um einen Fehler beim "Fundstellen-Verweis" im Strafantrag, der aber noch in der Hauptverhandlung korrigiert worden sei. Der Verweis auf einen Screenshot sei schlicht ein paar Zeilen zu tief angesetzt worden, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde auf Anfrage der Austria Presse Agentur. Die Ausführungen im Strafantrag seien dennoch korrekt. Zudem hätten Blümel und Löger tatsächlich zum Teil wortident geantwortet.

ÖVP will weitere Aufklärung

Die ÖVP zeigt sich dennoch erbost. "Wie konnte der schwerwiegende Fehler der WKStA übersehen werden?", fragten Generalsekretär Christian Stocker und Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl am Donnerstag in einer Aussendung. Mit der Erklärung der Staatsanwälte gibt sich die Volkspartei jedenfalls nicht zufrieden. Es brauche Klarheit über den Hintergrund dieser "Fehlleistung", so Stocker.

"Dieser Patzer der WKStA ist ein Anzeichen dafür, dass nicht sauber gearbeitet wurde und wirft im selben Moment zahlreiche Fragen auf", ergänzte Gerstl. Der ÖVP-Parlamentsklub werde daher eine parlamentarische Anfrage an das Justizministerium einbringen, hieß es abschließend.
 

"Justiz in Ruhe arbeiten lassen"

"Die ÖVP darf sich jetzt nicht zu Litigation-PR hinreißen lassen, sondern muss die Justiz in Ruhe arbeiten lassen - auch wenn das einzelnen Teilen nach wie vor zu widerstreben scheint", konterte die Justizsprecherin der Grünen, Agnes Prammer, in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Es sei "bezeichnend", dass nun Gerstl aktiv werde, der sich schon während der Amtszeit von Kurz "mit pauschalen Angriffen auf Justiz und Rechtsstaat unrühmlich hervorgetan hat". Der angesprochene Sachverhalt sei direkt im Gerichtssaal korrigiert worden. "Das ist auch der richtige Ort dafür", so Prammer.

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