Boni, Altersteilzeit, Zuschläge
Regierung fördert längeres Arbeiten

Die Bundesregierung beschloss Anreize für längeres Arbeiten im Pensionsalter. | Foto: Pixabay
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Um Anreize für eine längere Berufstätigkeit zu schaffen, sollen Personen, die nach Erreichen des regulären Rentenalters neben ihrer Rente weiterarbeiten, künftig bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr zahlen müssen. Dies wurde von ÖVP-Klubobmann August Wöginger und ÖVP-Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec am Dienstag bei einer Pressekonferenz bekannt gegeben, nachdem man sich mit dem grünen Koalitionspartner darauf geeinigt hatte.

ÖSTERREICH. Die Regierung hat bereits in der Vergangenheit öfters betont, man wolle Maßnahmen zur Förderung von Arbeit während der Pension beschließen. 

PV-Beiträge entfallen bis rund 1.000 Euro 

Laut dem Plan soll der Arbeitnehmeranteil der Pensionsversicherungsbeiträge bis zu einem Einkommen in Höhe der doppelten Geringfügigkeitsgrenze entfallen. Derzeit liegt diese Grenze bei etwa 1.000 Euro. Über ein Jahr hinweg könnten arbeitende Pensionisten somit rund 1.200 Euro an Beiträgen einsparen, erklärte Wöginger. Diese Maßnahme ist vorerst auf zwei Jahre begrenzt und wird im Jahr 2025 umfassend überprüft werden.

Höherer Bonus für späteren Pensionsantritt

Zusätzlich soll der finanzielle Bonus für Personen, die trotz Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterarbeiten anstatt in Rente zu gehen, von 4,2 Prozent auf 5,1 Prozent jährlich erhöht werden. Das bedeutet, dass es sich noch mehr lohnt, länger zu arbeiten, wie Wöginger betonte. Die Regierung plant außerdem, gesetzlich zu verankern, dass angehende Rentnerinnen und Rentner besser über die neuen Möglichkeiten informiert werden.

Zur Erleichterung von Vollzeitarbeit soll es künftig für Teilzeitbeschäftigte einen Rechtsanspruch auf eine rechtzeitige Information, wenn im Betrieb Vollzeitstellen ausgeschrieben werden, geben. | Foto: snowing/panthermedia
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Rechtsanspruch auf Information

Um Vollzeitarbeit zu erleichtern, soll es zukünftig für Teilzeitbeschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf rechtzeitige Information geben, wenn im Betrieb Vollzeitstellen ausgeschrieben werden. Falls dieser Anspruch nicht erfüllt wird und eine Bewerbung für die Vollzeitstelle dadurch nicht möglich ist, sollen die Arbeitnehmer einen Schadenersatz von 100 Euro geltend machen können.

Eine Härtefallregel soll außerdem harte Konsequenzen bei einer geringen Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze bei Erwerbstätigkeit neben der Korridorpension verhindern. Zudem will die Regierung eine verbesserte Information von Personen vor ihrem Pensionsantritt gesetzlich verankern.

Die Anträge sollen im November in den Nationalrat eingebracht werden und wenn möglich noch vor dem Jahreswechsel beschlossen werden, wie Wöginger erklärte.

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Die Bundesregierung beschloss Anreize für längeres Arbeiten im Pensionsalter. | Foto: Pixabay
Zur Erleichterung von Vollzeitarbeit soll es künftig für Teilzeitbeschäftigte einen Rechtsanspruch auf eine rechtzeitige Information, wenn im Betrieb Vollzeitstellen ausgeschrieben werden, geben. | Foto: snowing/panthermedia

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