Tempo 30 in Gemeinden
Regierung schickt Gesetzesnovelle in Begutachtung
Die Bundesregierung hat den Entwurf der überarbeiten Straßenverkehrsordnung (StVO) verabschiedet, der den Gemeinden mehr Entscheidungsfreiheit bei Temporeduktionen einräumt. "Die Menschen vor Ort wissen am besten, wo ein geringeres Tempo vernünftig ist", begründet Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Anschluss nach dem Ministerrat das Vorhaben.
ÖSTERREICH. Bis jetzt mussten Gemeinden bei der Bezirkshauptmannschaft in einem mühsamen Verfahren die Notwendigkeit einer Temporeduktion in sensiblen Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen begründen und etliche Gutachten erstellen. Das soll sich durch die Novelle der StVO ändern. Die Vereinfachung sollen noch im Sommer in Kraft treten, kündigte Gewessler an.
Mehr Verkehrssicherheit, Lebensqualität
Die jeweilige Straßenbehörde kann dann in bestimmten Ortsgebieten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit festsetzen. Einzige Voraussetzung: Die Maßnahme muss zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern geeignet sein. Die Reduzierung der Geschwindigkeit habe mehrere positive Auswirkungen, so die Ministerin. Sie führe zu weniger Verkehrstoten, verringerten klimaschädlichen Emissionen und geringerer Lärmbelästigung. Darüber hinaus könnten die Menschen durch den geringeren Treibstoffverbrauch auch finanziell profitieren. Gewessler unterstrich, dass diese Maßnahme nicht nur zur Sicherheit, sondern auch zum Umweltschutz und zur Förderung der Lebensqualität vor Ort beitrage.
Radarkontrollen durch Gemeinden
Die Stärkung der Gemeinden im Bereich der Tempolimit-Überwachung ist laut Entwurf ein weiterer Schritt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zukünftig sollen Gemeinden befugt sein, Radarkontrollen eigenständig durchzuführen, sofern dies durch eine entsprechende Übertragungsverordnung des Landes ermöglicht wird. Im Gegensatz zu bisherigen Regelungen, bei denen Gemeinden nur mit einem eigenen Gemeindewachkörper Radarkontrollen durchführen durften, ermöglicht diese Maßnahme eine effektivere Tempokontrolle und -durchsetzung.
Ausnahmen für Einsatzfahrzeuge
Besonders hervorzuheben ist die Ausnahme vom Halte- und Parkverbot für Fahrzeuge des Rettungsdienstes. Bisher durften Rettungsfahrzeuge nur bei Einsatzfahrten mit Blaulicht im Halte- bzw. Parkverbot stehen, was insbesondere bei Krankentransporten problematisch war. Die vorgesehene Novelle der Straßenverkehrsordnung wird es ermöglichen, in der Nähe der Wohnung oder des Wohnhauses des Patienten zu halten und zu parken, was die Effizienz und Flexibilität bei Rettungseinsätzen verbessern sollte.
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