"Kann jeden treffen"
Rund 2000 "Hassverbrechen" innerhalb eines halben Jahres

Straftaten, die unter den Begriff „Hasskriminalität“ fallen, werden seit 1. November gezielt erfasst, so Nehammer. | Foto: Andy Wenzel/bka
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  • Straftaten, die unter den Begriff „Hasskriminalität“ fallen, werden seit 1. November gezielt erfasst, so Nehammer.
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Das Innenministerium hat am Mittwoch seinen ersten Bericht zu „Hate Crime“, also Verbrechen, die sich gegen vermeintliche Angehörige bestimmter Gesellschaftsgruppen wenden, veröffentlicht. Demnach sind innerhalb eines halben Jahres 1.936 strafbare Handlungen dieser Art von der Polizei erfasst worden. Die Polizei in Österreich wird künftig Hassverbrechen besser dokumentieren.

ÖSTERREICH. „Hassverbrechen sind Straftaten, die über die Straftat hinaus eine Bedeutung für die Gesellschaft haben“, sagte Ressortchef Karl Nehammer (ÖVP). Die Motive waren Sexualität, Religion, ethnische Herkunft oder Weltanschauung. Der erste Bericht zeige auch, dass es mehr Anzeigen in den westlichen Bundesländern wie Vorarlberg, Salzburg aber auch in Oberösterreich gab.

Gesellschaftspolitische Hintergründe der Straftat müssen mehr beobachtet werden. Denn: "Die Polizei steht für den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte in diesem Land", so der Minister. Daher sei das zusätzliche Protokollierungssystem dieser Straftaten eingeführt worden. Vorurteilskriminalität könne jeden Menschen treffen, egal ob rassistisch, ideologisch, religiös oder extremistisch motiviert. "Derartige Taten sind in jedem Fall absolut inakzeptabel." 

Die Zahlen sind freilich nur mit Vorbehalt aussagekräftig – da während des Untersuchungszeitraums ein coronabedingter Lockdown galt, sodass es weniger Begegnungen gab.

Nur 22 Prozent der Anzeigen bezogen sich auf Straftaten im Internet.
  • Nur 22 Prozent der Anzeigen bezogen sich auf Straftaten im Internet.
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Projektteam gegen Hate Crime

Der regelmäßig erscheinende Bericht zu Vorurteilsverbrechen soll diese Fälle systematisch erfassen, damit die Polizei Fallmuster und Häufungen erkennen könne. Dann könne man auch Schwerpunktaktionen setzen. Etwa, wenn es in einem Stadtteil verstärkt zu Hassverbrechen komme. Wichtig sei aber auch, dass Opfer die Vorfälle auch anzeigten.

Es werde aber noch länger dauern, bis schlüssige Erkenntnisse aus den erhobenen Zahlen gezogen werden können, betonte der stellvertretende Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Reinhard Schnakl. Was man jetzt schon sagen könne: Nur 22 Prozent der Anzeigen bezogen sich im Erhebungszeitraum – November 2020 bis April 2021 – auf Straftaten im Internet, 15 Prozent betrafen den privaten, der Großteil den öffentlichen Raum.

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Straftaten, die unter den Begriff „Hasskriminalität“ fallen, werden seit 1. November gezielt erfasst, so Nehammer. | Foto: Andy Wenzel/bka
Nur 22 Prozent der Anzeigen bezogen sich auf Straftaten im Internet.

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