Hickhack um Maskenkontrolle
Schramböck: Handel muss FFP2-Maskenpflicht nicht kontrollieren

Foto: BKA/Florian Schrötter
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Wer ist ab Mittwoch für die Kontrolle der Maskenpflicht im Handel zuständig? Ob die Kunden im Einzelhandel die richtige Maske tragen, muss laut der gestern veröffentlichten Corona-Verordnung stichprobenartig von den Handelsbetrieben kontrolliert werden. Der Handel muss die FFP2-Maskenpflicht nicht kontrollieren, verlautbart hingegen Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am Dienstag. Der Handelsverband ortet hingegen "keine Wahloption für Händler".

ÖSTERREICH. Im Rahmen der Verordnung sei klar geregelt, dass es eine Wahloption für den Handel gebe, reagiert Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am Dienstag in einer Aussendung nach eigenen Angaben "erstaunt" auf die Aussagen des Handelsverbands. Und weiter: "keinesfalls ist es die Pflicht der Händlerinnen und Händler, Kontrollen durchzuführen. Versprechen gehalten." Die Händlerinnen und Händlern hätten die Möglichkeit  - "Möglichkeit ja, Zwang nein", betont Schramböck.

Schramböck fordert den Handelsverband "dringend" dazu auf, die Verbreitung "dieser Unwahrheiten einzustellen“. „Eine Kann-Bestimmung ist keine Vorschrift im strengen Sinne, sondern eine Bestimmung, nach der im Einzelfall verfahren werden kann, aber nicht verfahren werden muss. Unseren Händlerinnen und Händlern steht frei, jene Instrumente zu nutzen, die ihre betriebliche Realität am besten widerspiegeln“, so Schramböck. 

In der Praxis bedeute das, dass Handelsbetriebe Hinweis-Schilder aufstellen können. Ebenso könnten sie Kundinnen und Kunden kontrollieren, falls sie das möchten. Keinesfalls müssten die Betriebe stichprobenartige Kontrollen durchführen, heißt es aus dem Ministerium.

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Handelsverband kontert: "keine Wahloption für Händler"

"Entgegen der heutigen Behauptung der Wirtschaftsministerin ist in der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung selbst keine Wahloption für Händler bezüglich Kontrollen enthalten", reagiert der Handeslverband am Dienstagnachmittag prompt. In der rechtlichen Begründung werde näher darauf eingegangen, wer die Einhaltung der Auflagen in den Geschäften ab morgen kontrollieren soll. Dabei sei explizit angeführt, dass das "Ausmaß der Sorgetragungspflicht" vom Händler zwar nicht überspannt aber auch von zahlreichen Faktoren wie dem Kundenaufkommen abhängig sei. 

Außerdem werden verschiedene Kontrollmaßnahmen angeführt: "etwa Schulungen für das Personal, Durchsagen im Geschäft, Beschilderungen oder stichprobenartige Kontrollen jener Kund:innen, die keine Maske tragen. Was die Behörden im Prüfungsfall letztendlich als dafür ausreichend ansehen, ist aber unklar", kritisiert der Handelsverband. Die Wirtschaftsministerin habe kein Weisungsrecht gegenüber den Behörden – "und wie letztere die Verordnung auslegen, ist entscheidend." 

SPÖ kritisiert "Masken-Tohuwabohu"

Die SPÖ fordert am Dienstag nachvollziehbare Regeln für Kunden und Rechtssicherheit für kleine Betriebe. „Was sich in den letzten Wochen rund um die Verschärfungen bei den Corona-Regeln zugetragen hat, ist an Absurdität kaum mehr zu überbieten“, kommentiert SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter per Aussendung. Die „Last-minute-Verordnung“, die unter anderem regeln sollte, wer nun für die Kontrolle der Maskenpflicht im Handel zuständig sei, hinterlasse  wieder mehr Fragen als Antworten. 

Es dürfe nicht sein, dass kleine Betriebe neben ihrem Kerngeschäft nun auch als Corona-Detektive eingespannt werden, so Akan Keskin, Vorsitzender der Sparte Handel im Sozialdemokratische Wirtschaftsverban (SWV). Die Bundesregierung verursache einmal mehr Chaos, statt klare und verständliche Regeln aufzustellen.

NEOS: neue Regeln nicht nachvollziehbar

NEOS-Parteivorsitzende Beate Meinl-Reisinger übte ebenfalls Kritik an der Bundesregierung. Die neuen Regeln seien nicht nachvollziehbar, es sei nichts passiert, um Vertrauen in der Bevölkerung zu schaffen, sagte sie heute bei einer Pressekonferenz. Es sei aber „noch nicht zu spät, um für einen sicheren Winter zu sorgen“.

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Foto: BKA/Florian Schrötter
Ab 15. September gilt bundesweit für alle Kunden im Lebensmitteleinzelhandel FFP2-Maskenpflicht. Ungeimpfte müssen ab Mittwoch zudem auch im Non-Food-Handel sowie Einkaufszentren verpflichtend eine FFP2-Maske tragen.  | Foto: BRS

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