Rechtsanspruch auf Arzttermin
SPÖ will Wahlärzte für Kassenleistungen verpflichten

SPÖ-Chef Andreas Babler wiederholte seine Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Arzttermine.  | Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
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Andreas Babler wiederholte seine Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Arzttermine. Dazu will der SPÖ-Chef Wahlärztinnen und Wahlärzte in die Pflicht nehmen. Im Bedarfsfall sollen sie künftig zehn Prozent ihrer Arbeitskraft für Kassenpatientinnen und -patienten zur Verfügung stellen.

ÖSTERREICH. Bereits seit Anfang Dezember fordert die Sozialdemokratie eine "staatlich garantierte medizinische Versorgung innerhalb von 14 Tagen". Damit verbunden ist nach Vorstellung der SPÖ auch ein Rechtsanspruch auf Arzttermine. Diesen will die Partei mit einem "Behandlungssicherungsgesetz" gesetzlich verankern. Bedeutet in Folge: Wer innerhalb der vereinbarten Frist keinen Termin beim bekommt, soll dies auch einklagen können. 

Zur konkreten Umsetzung blieb vor allem noch die Frage offen, woher die SPÖ die notwendigen Ärztinnen und Ärzte nehmen will. Am Mittwoch präsentierte Babler nun ein neues Detail im von der SPÖ propagierten Modell. Demnach sollen Wahlärztinnen und Wahlärzte etwaige Lücken füllen. Denn es dürfe nicht sein, dass die Kreditkarte über die medizinische Versorgung entscheide, so Babler.

Wahlärzte sollen Versorgungsengpass schließen 

Laut dem SPÖ-Chef sollen die Wahlärztinnen und Wahlärzte künftig einen "fairer Beitrag" leisten. Konkret wünscht sich Babler, dass zehn Prozent der durchschnittlichen Arbeitsleistung eines Wahlarztes oder eine Wahlärztin für die Behandlung von Kassenpatientinnen und -patienten reserviert werden. Dies sei vorerst auf freiwilliger Basis zu erreichen. "Die Wahlärzte werden eingeladen, Teil des Systems zu werden", so Babler. Im Falle eines Versorgungsengpasses und als "Ultima Ratio" sollen sie aber auch verpflichtet werden können, erläuterte der SPÖ-Vorsitzende.

SPÖ blickt in skandinavische Länder

Als Vorbild dienen der Partei skandinavische Länder wie Schweden, Dänemark und Norwegen: In Dänemark gibt es das Recht auf Behandlung in einem privaten Krankenhaus, wenn die Wartezeit in einem öffentlichen Spital 30 Tage übersteigt. In Schweden ist gesetzlich vorgeschrieben, wie lange die Wartezeit bis zu einer fachärztlichen Konsultation und anschließend bis zum Behandlungsbeginn maximal betragen darf. Und in Norwegen, das über ein gut ausgebautes telemedizinisches System verfügt, gibt es das Recht auf eine Antwort durch einen Facharzt oder eine Fachärztin innerhalb von zehn Tagen.

Hotline 1450 als zentrale Anlaufstelle

Auch im Modell der SPÖ spielt das telemedizinische System eine wichtige Rolle: Als zentrale Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten soll die Gesundheitshotline 1450 ausgeweitet werden. Jede Patientin und jeder Patient soll dort innerhalb von zwei Stunden Anspruch auf medizinische Beratung haben. Die Hotline soll aber vor allem auch ein Terminservice bieten: Wer über andere Wege keinen Arzttermin bekommt, soll über die Hotline garantiert einen erhalten, so der Wunsch der SPÖ.

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