Per Antrag nach Unwetter
Steuererleichterungen für Hochwasseropfer

ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner informierte, dass vom Hochwasser geschädigte Steuererleichterungen beantragen können. | Foto: FF Griffen
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  • ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner informierte, dass vom Hochwasser geschädigte Steuererleichterungen beantragen können.
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Nach den verheerenden Unwetter der letzten Wochen, teilte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) nun mit, dass Betroffene Steuererleichterungen beantragen können. Etwa die Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden durch Erdrutsche und Hochwasser, Reparatur- und Sanierungskosten für Pkw, PC, Kleidung oder Geschirr sind von der Steuer absetzbar. Fristverlängerungen und Zahlungserleichterungen können auch beansprucht werden. Bereits bezahlte Gebühren können zurück erstattet werden.

ÖSTERREICH. Geschädigte sind von bestimmten Verwaltungsabgaben und Gebühren befreit. Wenn also Dokumente wie Reisepass, Führerschein, Pkw-Zulassung oder Baubewilligung neu ausgestellt werden müssen, fällt keine Gebühr an. Auch bei neuen Miet- oder Leasingverträgen für beschädigte Wohnungen oder Autos fallen diese weg. 

Wer im Hochwasser Reisepass, Führerschein oder Baubewilligung verloren hat, muss bei der Neuausstellung nicht die sonst übliche Gebühr entrichten.
  • Wer im Hochwasser Reisepass, Führerschein oder Baubewilligung verloren hat, muss bei der Neuausstellung nicht die sonst übliche Gebühr entrichten.
  • hochgeladen von Mona Behle

Entlastung für Spenden und Unternehmen

Zudem können Fristen zur Einreichung von Abgabenerklärungen beantragt und Beschwerdefristen verlängert werden. Für Steuerzahlungen und -vorauszahlungen dürfen Ratenzahlungen, eine Anpassung der Ratenzahlungen oder Stundungen beantragt werden. Säumniszuschläge und Vorauszahlungen können mit dem passenden Antrag herabgesetzt werden.

Auch für Unternehmen gibt es Unterstützung. Die Ersatzbeschaffung von Anlagegütern aufgrund von Hochwasserschäden kann beschleunigt abgeschrieben werden. Für Helferinnen und Helfer gibt es ebenfalls eine Erleichterung: Sie können Spenden für die Katastrophenhilfe an begünstigte Einrichtungen wie etwa freiwillige Feuerwehren von der Steuer absetzen.

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