Neues Gesetz
Terroristische Inhalte im Internet sollen bekämpft werden
Expertinnen und Experten zu Folge ist das Internet der zentrale Nährboden für Terrorismus und die Radikalisierung von Attentätern. Die Bundesregierung will gegen diese Entwicklung intensiver ankämpfen, weshalb die EU-Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte nach der Beobachtungsphase nun mit dem sogenannten Terrorinhalte-Bekämpfungsgesetz in die nationale Umsetzung geht.
ÖSTERREICH. Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten und kann das Leben deutlich vereinfachen. Gleichzeitig birgt das Netz aber auch viele Gefahren. So spiele das Internet bei der Radikalisierung von Terroristen eine immer größere Rolle: Terroristische Inhalte und Propaganda werden verbreitet, Bedienungsanleitungen zur Bombenherstellung auf Plattformen bereitgestellt und Terroristen vernetzen sich miteinander. Dies habe auch die Vorbereitung des Attentats von Wien gezeigt. Neben den polizeilichen Maßnahmen gegen Online-Terror, die bei der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) zusammenlaufen, sei das neue Gesetz somit "eine wichtige Grundlage, um die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet noch konsequenter bekämpfen zu können", so Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).
Inhalte müssen vom Betreiber der Seite entfernt werden
Sollten terroristische Inhalte im Internet verbreitet werden, so sieht die EU-Verordnung im Detail vor, dass eine Behörde die Entfernung dieser anordnet. Die Internetplattformen sind im Zuge dessen verpflichtet, die Inhalte unverzüglich zu löschen oder zu sperren.
In Österreich wird diese Vorgabe nun durch das Terrorinhalte-Bekämpfungsgesetz abgedeckt werden. Hierzulande werden sich zwei Behörden – die Medienbehörde KommAustria sowie die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) – um solche Inhalte kümmern. Die Einbindung der DSN war im Begutachtungsentwurf des Gesetzes noch nicht vorgesehen, allerdings habe man diese nun "aufgrund ihrer bereits etablierten Funktion als Meldestelle für terroristisch motivierte Inhalte elektronischer Medien" eingebunden.
Hohe Strafen bei Nicht-Einhaltung
Verdächtige Inhalte im Internet werden von der DSN überpüft. Bestätigt sich der Verdacht und es handelt sich tatsächlich um einen terroristischen Inhalt, wird der Fall der KommAustria gemeldet. Die Medienbehörde ist dann dafür verantwortlich, den Hostingdienst-Anbieter – Plattformen, die die Informationen der Inhalteanbieter speichern – anzuordnen, den betroffenen Inhalt zu löschen. Die Plattformen haben anschließend eine Stunde Zeit, um diesen zu löschen oder zu sperren.
Von den neuen Regelungen sind alle Hostingdienst-Anbieter betroffen, die ihre Dienste innerhalb der EU erbringen, so auch Internet-Seiten, Online-Foren, Social Media Plattformen und Kommunikationskanäle wie WhatsApp oder Telegram. Kommt ein Anbieter der Verpflichtung nicht nach, sind Strafen vorgesehen, die im neuen Terrorinhalte-Bekämpfungsgesetz genau geregelt sind. Bei systematischen Verstößen können sich diese auf bis zu vier Prozent des Umsatzes belaufen.
Medienministerin Susanne Raab verweist darauf, dass man gegen die Verbreitung solcher Inhalte konsequent vorgehen müsse:
"Als Regierung haben wir die Aufgabe, Terrorismus und Extremismus in allen Formen zu bekämpfen und der Kampf gegen Terrorismus ist online genauso wichtig wie offline. Wir müssen im virtuellen Raum ebenso konsequent gegen Radikalisierung vorgehen wie in der realen Welt."
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