Finanzminister Blümel
Umsatzersatz wird bis 31. Dezember verlängert

Geschlossene Betriebe erhalten für den verlängerten Umsatzersatz nur 50 Prozent, statt wie bisher 80 Prozent. Die Beantragung ist ab 16. Dezember via FinanzOnline möglich, teile Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Mittwoch mit. 
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  • Geschlossene Betriebe erhalten für den verlängerten Umsatzersatz nur 50 Prozent, statt wie bisher 80 Prozent. Die Beantragung ist ab 16. Dezember via FinanzOnline möglich, teile Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Mittwoch mit.
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Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) verkündete am Mittwoch, dass der Umsatzersatz bis 31. Dezember verlängert wird - aber nur mit 50 Prozent statt wie bisher mit 80 Prozent.

ÖSTERREICH. Zu Beginn der Pressekonferenz am Mittwoch betonte Finanzminister Gernot Blümel, es gebe nie einen guten Zeitpunkt für einen Lockdown. Der Dezember sei aber einer der wichtigsten Monate für Betriebe im ganzen Jahr, wenn es um die Umsätze gehe. Um den Wintertourismus in der Saison 2021 noch möglich zu machen, brauche es jetzt daher Schließungen, sagte der Finanzminister. 

Die Regierung habe daher umfangreiche Hilfen in Summe 27 Milliarden rechtsverbindlich zugesagt. Die Zuschüsse verteilen sich auf verschiedene Hilfsinstrumente, zählte Blümel auf: Der Fixkostenzuschuss I sowie II. Letzterer sei seit einer Woche beantragbar, man habe in dieser Zeit über 800 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 10 Mio. Euro erhalten. Beim Umsatzersatz seien bereits 800 Millionen Euro ausbezahlt worden, 450 Millionen würden diese Woche überwiesen werden. Insgesamt sei so bereits 1 Milliarde Euro an Unternehmen geflossen.

50 Prozent Umsatzersatz für Betriebe

Der Umsatzersatz wird bis 31. Dezember verlängert, teilte der Finanzminister mit. Für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020 werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 50 Prozent ihres Umsatzes ersetzt. Als Berechnungsgrundlage hierfür werden die Umsätze des Dezembers 2019 herangezogen. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Dezember-Umsatzersatz ab 16. Dezember. Die Kosten für die Verlängerung des Umsatzersatz belaufen sich auf rund eine Milliarde Euro zusätzlich. „Jedes Unternehmen, das wir gut durch die Krise bringen, sichert wertvolle Arbeitsplätze in Österreich. Daher verlängern wir auch jetzt den Umsatzersatz einmalig bis zum Ende des Jahres auf einem Niveau von 50 Prozent", so Blümel.

Köstinger: Sailbahnen sperren am 24. Dezember auf

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) erklärte bei der Pressekonferenz am Mittwoch, dass der Wintertourismus für Österreich ein wichtiger Wirtschaftsfaktor sei. Zusammen mit der Freizeitwirtschaft komme der Sektor auf 15 Prozent des BIP, rund 750.000 Beschäftigte hängen an der Branche, rechnete Köstinger vor. Die steigenden Infektionen hätten den Lockdown aber notwendig gemacht. Zusammen mit dem Fixkostenzuschuss und der Kurzarbeit würden die Unternehmen durch diese schwierige Zeit kommen, sagte Köstinger.

Für Österreicherinnen und Österreicher werde es heuer zu Weihnacht Skifahren geben, betonte die Ministerin. Zu diesem Zweck dürfen die Seilbahnen am 24. Dezember wieder öffnen. Die Kapazität in geschlossenen Kabinen wird auf 50 Prozent reduziert. Für Tagesgäste sollen die Skigebiete ab Weihnachten wieder öffnen. Die Bevölkerung würde sich Erholung und Sport an der frischen Luft wünschen. Die Gastro und Hotellerie sollen ab 7. Jänner öffnen. Bis dahin soll die Kurzarbeit bis zu 100 Prozent möglich bleiben. Köstinger räumte aber ein, dass die Wintersaison auch ob der vielen Reisewarnungen im europäischen Ausland eine Schwierige werde. 

Christkindlmärkte dürfen nicht öffnen

Da die Christkindlmärkte mit dem aktuellen Infektionsgeschehen nicht vereinbar seien , müssen diese geschlossen bleiben, so Köstinger. Man setze bewusst bis Weihnachten strenge Maßnahmen, um mit 7. Jänner die Wintersaison für möglichst viele Gäste zu ermöglichen. Aus Ländern mit einer 14-Tagesinzidenz unter 100 ist eine Einreise nach Österreich möglich, erklärte die Tourismusministerin. Köstinger betonte erneut, dass es heuer kein Apres-Ski geben werde. 

Abschließend appellierte die Ministerin an die Bevölkerung, an den Massentestungen teil zu nehmen. Man wolle so bis Weihnachten möglichst viele Infizierte herausfinden.

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Geschlossene Betriebe erhalten für den verlängerten Umsatzersatz nur 50 Prozent, statt wie bisher 80 Prozent. Die Beantragung ist ab 16. Dezember via FinanzOnline möglich, teile Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Mittwoch mit. 
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Die österreichischen Seilbahnen und Skigebiete dürfen am 24. Dezember wieder öffnen. Die Kapazität in geschlossenen Kabinen wird auf 50 Prozent reduziert, teilte Tourismusministerin Köstinger (ÖVP) mit.  | Foto: Andy Wenzel/bka

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