VfGH Entscheid
Verfassungsgerichtshof hebt Kopftuchverbot auf
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Freitag seine Entscheidung über den Antrag zum Verhüllungsverbot in Volksschulen mündlich verkündet.
ÖSTERREICH. Das sogenannte Kopftuchverbot an Volksschulen wurde am Freitag vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben. "Es birgt das Risoko muslimischen Mädchen den Zugang zu erschweren bzw. sie auszugrenzen", ließ VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter vor. Die Regelung greife eine bestimmte Religion, den Islam, ohne nähere Begründung heraus, was dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widerspreche, begründete der VfGH die Entscheidung.
Verbot unter ÖVP-FPÖ-Regierung
Das umstrittene Gesetz war während der türkis-blauen Bundesregierung beschlossen worden und in Volksschulen 2019 eingeführt. Seither war es Volksschülern untersagt "weltanschaulich oder religiös geprägte Bekleidung zu tragen, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“. Das Verbot beziehe sich zwar nicht ausdrücklich auf das Tragen eines islamischen Kopftuches, verlas Grabenwarter die VfGH-Begründung. In den Gesetzesmaterialien zum Schulunterrichtsgesetz komme jedoch die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass konkret das Tragen eines islamischen Kopftuches untersagt werden soll.
Auslöser dafür waren zwei Fälle in Wien, in denen Mädchen mit Hijab zum Unterricht erschienen waren.Verlangt hatte die Aufhebung des Verbots zwei Kinder und deren Eltern, die im Sinne der sunnitischen bzw. schiitischen Rechtsschule des Islam erzogen werden. Sie sahen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff auf die Religionsfreiheit und religiöse Kindererziehung sowie eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, weil der Hidschab verboten sei, die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs aber nicht.
IGGÖ: VfGH beendet populistische Verbotspolitik
Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) sah durch das Verbot die Religionsfreiheit und das Vorrecht der Eltern auf die Erziehung verletzt. „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs beweist, dass unser Vertrauen in den Rechtsstaat und unsere Geduld sich ausgezahlt haben“, sagte IGGÖ-Präsident Ümit Vura am Freitag per Aussendung zum VfGH-Urteil. Er habe aber von Anfang an betont, dass mit der Beschwerde nicht das verfrühte Tragen eines Kopftuchs bei Kindern oder ein elterlicher Zwang diesbezüglich verteidigt werden solle. „Die Durchsetzung der Chancengleichheit und Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen in unserer Gesellschaft erreicht man nicht durch Verbote“, so der IGGÖ-Präsident, „sondern durch die Stärkung der Menschen-, Frauen- und Kinderrechte und die Förderung des Bewusstseins, dass Zwang niemals zulässig ist.“
Entscheidung zu Sterbehilfe fällt am Freitag
Am Freitag wird der VfGH auch noch sein Erkenntnis zur Sterbehilfe bekannt geben.
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