Österreichweit einheitlich
Verkehrsstrafen sind ab nächstem Jahr um 50 Prozent höher
- Bei Verkehrsdelikten muss man künftig weit mehr Strafe zahlen als derzeit. (Symbolbild)
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Mit dem neuen Jahr wird es egal sein, in welchem Bundesland ein Autofahrer die Verkehrsregeln missachtet. Die Strafen fallen dann bundesweit gleich hoch aus. Allerdings werden sie auch viel höher sein als aktuell.
ÖSTERREICH. Ab 1. Jänner 2027 werden Anonymverfügungen österreichweit in einheitlicher Höhe verhängt. Dann unterscheiden sich die Strafhöhen nicht mehr je nach Bundesland. Das Bundesministerium für Mobilität (BMIMI) hat nun den neuen Verkehrsstrafen-Katalog veröffentlicht.
Mit dem neuen Jahr kostet das Abstellen eines Fahrzeugs im Halte- und Parkverbot oder das Vergessen einer Parkscheibe in der Kurzparkzone 60 Euro. Wer bei einer gelben Ampel in die Kreuzung einfährt, muss 70 Euro zahlen. Wenn man im Ortsgebiet mit 61 km/h geblitzt wird oder an einer Stopptafel nicht vollständig anhält, sind künftig 80 Euro fällig.
- Wer bei einer gelben Ampel in die Kreuzung einfährt, muss ab 2027 70 Euro zahlen. (Symbolbild)
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Die Missachtung des Rechtsfahrgebotes, zum Beispiel auf Autobahnen, schlägt sich mit 100 Euro zu Buche. Das bedeutet unterm Strich: Im Schnitt werden die Verkehrsstrafen um 50 Prozent angehoben.
Keine Änderungen
Organmandate – die bekommt man bei Anhaltungen der Polizei direkt vor Ort – werden nicht bundesweit vereinheitlicht. Auch bei Lenkererhebungen ändert sich nichts, also bei Strafen an einen konkreten Lenker, wenn die Anonymverfügung nicht bezahlt wird oder aufgrund der Schwere der Übertretung ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird. Bei Strafverfügungen und Straferkenntnissen kommt weiterhin ein Strafrahmen zur Anwendung.
Der ÖAMTC findet die Angleichung der Strafen gut. Was der Mobilitätsclub aber nicht gutheißt, ist die enorme Erhöhung. ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer bezeichnet sie als "deutlich über der Inflationsrate". Seiner Ansicht nach dient das Riesenplus nur dazu, das Budgetloch zu stopfen. Das sei „unredlich“. Dass bei Organmandaten keine österreichweite Harmonisierung vorgesehen ist, kann er auch nicht nachvollziehen.
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