Ab 20. September in Kraft
Verschärfte Regeln für Tiertransporte

- Ab 20. September gelten strengere Regeln für den Transport lebender Tiere.
- Foto: Daniel Scharinger
- hochgeladen von Barbara Ebner
Ab 20. September gibt es für den Transport lebender Tiere in und durch Österreich strengere Regeln. Diese sehen etwa regelmäßige Fütterungen und die Sicherstellung einer durchgehenden Wasserversorgung vor.
ÖSTERREICH. Neben der Verfügbarkeit von Futter und Wasser während des Transports, ist nun auch gesetzlich geregelt, dass Transporte nur zwischen fünf und 30 Grad Außentemperatur stattfinden, sofern der Lkw nicht klimatisiert ist. Das gab Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) am Donnerstag bekannt.
Ab Freitag in Kraft
Die Bedingungen müssen mit Fotos und Videos dokumentiert werden. So wolle man feststellen, dass die Regeln eingehalten werden. Auch für Schifftransporte treten strengere Kontrollen in Kraft.
Mit den Regelverschärfungen will Rauch "unerträgliches Tierleid" lindern. Mit Ausnahme einiger Vorschriften zu Tränkebestimmungen, die wegen der notwendigen Umrüstungen eine Übergangsfrist bis Juli 2025 bekommen, treten die übrigen Regeln am Freitag in Kraft. Diese umfassen alle Transporte von Nutztieren, darunter Rinder, Kälber, Schweine, Ziegen und Schafe. 12.500 Tiertransporte finden in Österreich pro Jahr statt, heißt es aus Rauchs Ministerium.
Ist ein Transport schlecht geplant, kann dieser untersagt werden und bei einem Verstoß härter gestraft werden, so das Ministerium. "Die neue Verordnung ist ein großer Schritt, um unerträgliches Tierleid bei Transporten zu verhindern, wie es die Tierschutzorganisationen immer wieder dokumentieren", erklärte Rauch die Verschärfungen.
Tierschutzorganisationen teilweise zufrieden
Vier Pfoten lobte die neuen Regeln und sieht Verbesserungen. Ganz zufrieden ist die Tierschutzorganisation noch nicht und fordert ein komplettes Verbot des Transports von nicht entwöhnten Jungtieren sowie ein generelles Verbot von Langstreckentiertransporten in Drittstaaten.
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) erkennt Fortschritte. Auch sie plädieren jedoch für ein Transportverbot von nicht entwöhnten Säugetieren, wie zum Beispiel Kälbern unter zwei Monaten. Was die Transportdauer angeht, müsse eine maximale Zeit von acht Stunden für alle (entwöhnten) Tiere verankert werden.
Das könnte dich auch interessieren:



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.