Billigflieger verweigerte Rückzahlung
VKI-Klage gegen WizzAir auf Flugpreisrückerstattung erfolgreich

Das Gericht kam laut VKI zum Schluss, dass die durch die Pandemie bedingten Reiseeinschränkungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren.    | Foto: Wizz Air
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  • Das Gericht kam laut VKI zum Schluss, dass die durch die Pandemie bedingten Reiseeinschränkungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren.
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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat erfolgreich für zwei Konsumenten die ungarische Fluglinie Wizz Air geklagt. Die Verbraucher hatten im Februar 2020 einen Flug für Mai 2020 nach Lissabon gebucht, stornierten ihn aber dann wegen der COVID-19-Pandemie.

ÖSTERREICH. Der Billigflieger Wizz Air verweigerte daraufhin eine Rückzahlung des Flugpreis. Das Bezirksgericht Schwechat bestätigte nun die Rechtsansicht des VKI, wonach die Geschäftsgrundlage weggefallen sei und die Airline den Reisepreis zurückerstatten muss.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. "Die durch die Pandemie bedingten Reiseeinschränkungen waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar und eine Reise zum geplanten Termin unzumutbar", hieß es vom VKI zum Urteilsschluss.

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Billigflieger muss Flugpreis rückerstatten

Die Konsumenten hatten Anfang Februar bei Wizz Air einen Flug von Wien nach Lissabon und retour für Mai 2020 gebucht. Sie bezahlten insgesamt rund 350 Euro. Das Gericht bestätigte, dass der Vertrag aufgrund des „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ infolge der COVID-19-Pandemie aufzuheben ist. Zum Zeitpunkt der Buchung Anfang Februar 2020 war für die Konsumenten nicht vorhersehbar, dass es in Europa zu Lockdown-Maßnahmen kommen würde. Nach einer Reisewarnung des Außenministeriums war der Reiseantritt für Passagiere in jedem Fall unzumutbar. Zudem hätte nach der Rückreise nach Österreich eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht gegolten. Die Konsumenten hatten daher ein stornofreies Rücktrittsrecht und Wizz Air muss den gesamten Flugpreis rückerstatten.

Die Konsumenten hatten daher ein stornofreies Rücktrittsrecht. Wizz Air muss den gesamten Flugpreis rückerstatten. | Foto: Pixabay
  • Die Konsumenten hatten daher ein stornofreies Rücktrittsrecht. Wizz Air muss den gesamten Flugpreis rückerstatten.
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Vorsicht bei Buchungen für die nächsten Monate

"Um sich erfolgreich auf den sogenannten Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen zu können, muss die Änderung der Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbar gewesen sein", sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen beim VKI. "Buchen Konsumentinnen und Konsumenten jetzt einen Flug für die nächsten Monate, werden sie in der Regel nicht mehr damit argumentieren können, dass die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen nicht vorhersehbar waren", warnt Gelbmann.

Das Urteil im Volltext ist auf www.verbraucherrecht.at nachlesbar.

Das Gericht kam laut VKI zum Schluss, dass die durch die Pandemie bedingten Reiseeinschränkungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren.    | Foto: Wizz Air
Die Konsumenten hatten daher ein stornofreies Rücktrittsrecht. Wizz Air muss den gesamten Flugpreis rückerstatten. | Foto: Pixabay

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