Weiterhin warten
Warum sich die 3G-Regel am Arbeitsplatz weiter verzögert
Die eigentlich schon für vorige Woche angekündigte 3G-Regel am Arbeitsplatz verzögert sich. Grund für die Verzögerung ist demnach anders als vom Gesundheitsministerium bisher angegeben, dass die gesetzliche Grundlage dafür noch fehlt.
ÖSTERREICH. Das Gesundheitsministerium hätte zu spät bemerkt, dass das aktuell geltende Gesetz die 3G-Regel nicht flächendeckend erlaubt, sondern nur wenn ein "erhebliches Infektionsrisiko" droht, sagte der an den Gesprächen beteiligte AK-Jurist Philipp Brokes in der "Zeit im Bild". Eine darüber hinausgehende Gesetzesänderung wurde erst vorigen Mittwoch im Nationalrat beschlossen und muss noch vom Bundesrat bestätigt werden, wo die Opposition derzeit noch die Mehrheit hat. Sollte sie das Covid-Maßnahmengesetz dort blockieren, könnte 3G am Arbeitsplatz erst Mitte Dezember eingeführt werden.
Maskenpflicht bei direktem Kundenkontakt
In der "ZiB2" dementierte das Ministerium zwar, die fehlende Gesetzesgrundlage übersehen zu haben. Gleichzeitig wurde aber bestätigt, dass die Grundlage für 3G am Arbeitsplatz erst mit dem neuen Covid-Maßnahmengesetz am Mittwoch geschaffen wurde. Von der Zustimmung des Bundesrats geht das Gesundheitsministerium demnach aus.
Ein Anfang Oktober bekanntgewordener Verordnungsentwurf hatte „3-G“ – also geimpft, genesen oder getestet – für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen, die Kontakt mit Kundinnen oder Kollegen haben. Den Nachweis müssten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabei haben, heißt es in dem Entwurf.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.