"Paradigmenwechsel"
Was das Amtsgeheimnis-Aus für die Bürger bedeutet

Das Amtsgeheimnis soll 2025 fallen. Am Mittwoch wird es im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ beschlossen. | Foto: Pixabay
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  • Das Amtsgeheimnis soll 2025 fallen. Am Mittwoch wird es im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ beschlossen.
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Mit dem am Mittwoch im Nationalrat beschlossenen Informationsfreiheitsgesetz wird eine neue Ära eingeläutet: Das Amtsgeheimnis weicht, stattdessen wird den Bürgerinnen und Bürgern künftig ein Informationsrecht gegenüber dem Staat eingeräumt. In Kraft treten wird die "Informationsfreiheit" im September 2025. Öffentliche Stellen haben dann eine Pflicht zur Auskunftserteilung. Auch staatsnahe Unternehmen, Stiftungen, Fonds und gesetzliche Interessenvertretungen werden zu mehr Transparenz verpflichtet.

ÖSTERREICH. Die Bundesregierung hat nach der Ministerratssitzung am Mittwoch erneut den am selben Tag im Nationalrat geplanten Beschluss des Informationsfreiheitsgesetzes gefeiert. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) äußerten ihre Freude über die nach langen Verhandlungen beschlossene Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Edstadler bezeichnete dies als "Paradigmenwechsel", während Kogler betonte, dass es nun ein "Recht auf Information" gebe.

Das Informationsfreiheitsgesetz bringt immerhin ein neues Grundrecht. Es bringt zum ersten mal in Österreich ein Bürgerrecht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten. Seit der Monarchie ist das Amtsgeheimnis in der Verfassung festgeschreiben und auch als Teil der Verwaltungskultur.
Experten hoffen sich von dem Informationsfreiheitsgesetz eine neue Transparenzkultur in der Verwaltung. Jede Bürgerin, jeder Bürger kann, wenn das Gesetz im September 2025 in Kraft tritt, dann von allen staatlichen Stellen Dokumente aller Art und Informationen anfragen und hat ein Recht, die auch innerhalb von vier Wochen zu bekommen.

"Gut Ding braucht Weile", sagte Edtstadler zum neuen Informationsfreiheitsgesetz, es war das "Bohren harter Bretter" | Foto: BKA
  • "Gut Ding braucht Weile", sagte Edtstadler zum neuen Informationsfreiheitsgesetz, es war das "Bohren harter Bretter"
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Keine Sanktionen vorgesehen

Mit dem neuen Gesetz müssen Bund, Länder, Gemeinden bei Verträgen, Gutachten und vor allem bei Studien über 100.000 Euro sehr zeitnah auf ihre Webseiten stellen. Allerdings drohen auch keine Konsequenzen, wenn das nicht erfolgt. Auch Eltern, deren Kinder keinen Kindergartenplatz erhalten haben, haben das Recht, von der Gemeinde Informationen darüber zu verlangen, aufgrund welcher Kriterien diese Entscheidung getroffen wurde. Es ist zu beachten, dass Informationen nicht veröffentlicht werden dürfen, wenn Gründe des Datenschutzes oder der öffentlichen Sicherheit dagegensprechen. In solchen Fällen kann die Zurückhaltung von Informationen gerechtfertigt sein, um sensible Daten zu schützen oder potenzielle Sicherheitsrisiken zu vermeiden. 

Zäher Prozess

Die Regierung hatte sich bereits im Oktober auf den Entwurf geeinigt, nach langjährigen Verhandlungen. Ein erster Entwurf wurde sogar schon im Jahr 2021 vorgelegt. Verfassungsministerin Edtstadler kommentierte die Vereinbarung mit den Worten "Gut Ding braucht Weile" und betonte die Herausforderungen des langwierigen Prozesses. Sie hob hervor, dass bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs ein besonderes Augenmerk auf die Abwägung zwischen Informationsfreiheit und der Notwendigkeit gelegt wurde, die Verwaltung nicht zu behindern. Edtstadler äußerte ihre Freude über die Entwicklungen und betonte, dass ab September 2025 das Amtsgeheimnis "in der Mottenkiste der Republik verschwinden" werde.

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