Coronavirus
Welche Lockerungen und Regeln ab 10. Juni gelten
Mit Donnerstag, dem 10. Juni treten neue Lockerungen in Kraft. Hier die Details.
ÖSTERREICH. "Diese Erleichterungen sind möglich, weil die Inzidenzzahlen seit den Öffnungen am 19. Mai stark rückläufig sind", betonten Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) noch am Mittwoch.
Diese Corona-Regeln gelten ab 10. Juni
Allgemein: Der Mindestabstand wird von 2 auf 1 Meter gesenkt. Die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde werden von 20 auf 10 gesenkt (dies gilt für Sport, Handel und Museen). Keine Maskenpflicht für Gäste im Außenbereich.
Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal: Vor Ort ist der 3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden
Gastronomie: Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr ausgeweitet. Indoor sind maximal 8 Erwachsene, outdoor 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder pro Tisch erlaubt. Die Maskenpflicht gilt ebenso wie indoor auch im Freien.
Diese Grenzen gelten auch bei Treffen im privaten Bereich. Bei Zusammenkünften von bis zu acht Personen ist auch keine Maske vorgeschrieben. Die Abstandsregel gilt ebenfalls nicht.
Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen:
Indoor max 1.500 Personen, 75 Prozent Auslastung
Outdoor max. 3.000 Personen, 75 Prozent Auslastung
Vereine: Mit 3G gibt es auch keine Kapazitätsobergrenzen bei Amateurproben (z.B. Musik, Chor)
Kultur: Anhebung der Auslastung der Spielstätten auf maximal 75 Prozent.
Verkehr: Für Reisebusse wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben, ein 3-G-Nachweis ist jedoch erforderlich. Seil- und Zahnradbahnen können bis zu 75 Prozent gefüllt werden.
Reisen: Bei der Einreise nach Österreich aus Ländern mit stabiler Infektionslage ist künftig keine Onlineregistrierung (Pre-Travel-Clearance-Formular) mehr nötig. Voraussetzung ist der „3 G“-Nachweis. Mehr Infos HIER
Schwangere nur mehr ungeimpft freigestellt
Mit Ende Juni läuft auch die Risikogruppenverordnung aus. Nur mehr die Freistellung Schwangerer in körpernahen Berufen wird an sich bis Ende September verlängert. Allerdings gilt diese nur für Personen, die nicht voll-immunisiert (2. Impfung) sind. Darunter fallen Friseurinnen, Masseurinnen, Kindergartenpädagoginnen und Lehrerinnen. Der Freistellungsanspruch endet mit der zweiten Impfung.
Die nächsten Lockerungen treten dann ab dem 1. Juli in Kraft. Fast alle Einschränkungen unter Einhaltung der „3-G-Regel“ sollen dann fallen, es wird dann auch keine Sperrstunde mehr geben. Einzig das Nachtleben bleibt noch eingeschränkt.
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