Länder auf grüner Liste
Diese Einreise-Regeln gelten für den Adria-Raum

Rechtzeitig zum Ferienbeginn ermöglicht Österreich Urlaubsreisen in den gesamten Adria-Raum. | Foto: Reinhard Thrainer Jr.
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  • Rechtzeitig zum Ferienbeginn ermöglicht Österreich Urlaubsreisen in den gesamten Adria-Raum.
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Österreich hat rechtzeitig zum Ferienbeginn die Urlaubsreisen für den Adria-Raum vereinfacht. Ab heute, Donnerstag, reicht der 3-G-Nachweis auch für die Einreise aus allen sechs Westbalkan-Staaten. Zudem findest du hier alle Covid-Einreiseregeln für beliebte Urlaubsländer im Überblick.

ÖSTERREICH. Das Außenministerium nimmt Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Montenegro in die "grüne" Liste auf, auf der seit der Vorwoche schon alle EU- und EFTA-Staaten sowie Serbien, Albanien und Nordmazedonien stehen. Mit den Lockerungen sind nun alle Adria-Staaten nur mit einem 3-G-Nachweis erreichbar.

Aus diesen Ländern brauchst du einen 3G-Nachweis bei der Einreise nach Österreich

Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Katar, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Moldau, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, USA, der Vatikan, Vietnam und Zypern.

Bosnien-Herzegowina, der Kosovo und Montenegro kommen neu auf die "grüne" Liste. | Foto: Rudolf Nositzka
  • Bosnien-Herzegowina, der Kosovo und Montenegro kommen neu auf die "grüne" Liste.
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Bei diesen Ländern entfallen Registrierungspflicht und die Quarantäne. Liegt kein Nachweis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein Test durchzuführen. 

Russland ab sofort "rot"

Russland wird hingegen ab sofort auf Rot gestellt. Damit zählen Großbritannien, Brasilien, Indien, Russland, Südafrika sowie Botsuana, Eswatini, Malawi, Mosambik, Namibia, Nepal, Sambia, Simbabwe und Uruguay als Virusvariantengebiete. Reisende müssen bei der Einreise aus den Risikoländern ein negatives Ergebnis eines Covid-Tests mitführen und eine verpflichtende zehntägige Quarantäne antreten, aus der man sich erst nach fünf Tagen "freitesten" kann. Eine Impfung ändert hier laut Gesundheitsministerium nichts.

Einreisebestimmungen beliebter Urlaubsländer

Deutschland: Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Impfnachweis mindestens 14 Tage nach vollständiger Impfung oder Genesungsausweis. Kinder unter sechs Jahren sind von den Testanforderungen ausgenommen.

Griechenland: Erforderlich für Griechenland-Reisende sind entweder ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, ein maximal 48 Stunden alter Antigentest, ein Impfzertifikat (14 Tage nach der vollständigen Impfung) oder ein Genesenen-Nachweis. Der österreichische gelbe Impfpass wird anerkannt. Bei der Ankunft kann ein Schnelltest durchgeführt werden, bei positivem Test wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Verpflichtend ist die Registrierung für alle Einreisenden mindestens 24 Stunden vor der Einreise. Die Testpflicht entfällt für Kinder unter zwölf Jahren.

Italien: Bei der Einreise ist ein 3-G-Nachweis vorgeschrieben: PCR- oder Antigen-Tests nicht älter als 48 Stunden, Impfnachweis mindestens 14 Tage nach Ende des vorgeschriebenen Impfzyklus oder ein  höchstens sechs Monate zurückliegender Infektionsnachweis. Einreisende müssen sich elektronisch im Voraus registrieren. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Kroatien: Die Einreise nach Kroatien ist grundsätzlich möglich, das Außenministerium empfiehlt zudem eine Reiseregistrierung vor der Einreise. Bei der Einstufung der Länder orientiert sich Kroatien an der EU-Gesundheitsagentur (ECDC). Österreich ist hier "grün". Es gilt ein Impfnachweis ab 22 Tagen nach der ersten Dosis, ein Genesungsnachweis (bis 180 Tage) und ein Test (PCR bis 72 Stunden, Antigen bis 48 Stunden zurückliegend). Kinder unter zwölf Jahren müssen sich nicht testen.

Schweiz: Für Reisende aus Österreich ist eine Einreise ohne Quarantäne möglich. Erfolgt die Reise aber mit dem Flugzeug, so ist Nichtgeimpften und Nicht-Genesenen die Vorlage eines negativen PCR-Tests oder Antigen-Tests vorgeschrieben. Ein Einreiseformular muss ausgefüllt werden. Als geimpfte Personen gelten vollimmunisierte Personen. Als genesen gelten Personen sechs Monate ab dem 11. Tag nach Bestätigung der Ansteckung. 

Slowakei: Voraussetzung für die Einreise aus Österreich ist eine Registrierung sowie der 3-G-Nachweis. Als geimpft zählt eine Personen mindestens 21 Tage bis 90 Tage nach der Erstimpfung. Für Genesene beträgt die Frist 180 Tage, außerdem ist ein Formular als Bestätigung der überstandenen Infektion auszufüllen. Bei den Test werden PCR-Tests anerkannt, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen oder Antigen-Tests, nicht älter als 24 Stunden. Personen bis 18 Jahre benötigen keinen dieser Nachweise.

Slowenien: Personen mit Wohnsitz in Österreich, die beweisen können, dass sie sich die letzten fünf Tage vor der Einreise ununterbrochen in Österreich aufgehalten haben, können ohne weitere Auflagen einreisen. In Unterkünften und Restaurants gilt aber ähnlich wie in Österreich die 3-G-Regel. Bei den Impfstoffen unterscheidet Slowenien: Die Vollimmunisierung mit Comirnaty von BioNTech/Pfizer muss mindestens sieben Tage zurückliegen. Bei Moderna sind es 14 Tage. Bei Vaxzevria von AstraZeneca reicht eine Impfdosis, wenn seither mindestens 21 Tage vergangen sind. Bei Johnson & Johnson 14 Tage.

Spanien: Bei der Einreise aus Österreich ist Online-Registrierung erforderlich. Zusätzlich muss ein Impfzertifikat oder ein negativer Covid-19-Tests (PCR-Test oder Antigen-Test), ein Genesungszertifikat oder ein Digitales Covid-Zertifikat der EU vorgewiesen werden. Beim Impfzertifikat muss das Datum der Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Coronatest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder unter 12 Jahren sind von den Tests befreit. 

Türkei: Bei der Einreise in die Türkei ist eine Online-Registrierung frühestens 72 Stunden vor Einreise vorgeschrieben. Zudem muss 3-G vorgewiesen werden. Das Impfzertifikat muss eine mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung aufweisen. Das Genesungsattest darf maximal sechs Monate zurückliegen. Bei PCR-Tests gilt die Frist 72 Stunden, bei Antigen-Tests 48 Stunden.

Ungarn: Aus Österreich ist die Einreise nach Ungarn seit 23. Juni ohne Nachweis- oder Quarantänepflicht erlaubt. Bisher war für Hotellerie, Gastronomie und Bäder das Vorweisen eines ungarischen Immunisierungspasses Pflicht - dies soll nun weitgehend aufgehoben werden. Für die Teilnahme an Festivals, Konzerten oder bei Barbesuchen besteht die Verpflichtung nach wie vor.

Zypern: Pflicht ist eine elektronische Registrierung maximal 48 Stunden vor Reiseantritt. Geimpfte Personen können ohne weitere Einschränkungen in die Republik Zypern einreisen. Ungeimpfte Personen können ebenso ohne Einschränkungen einreisen, müssen sich jedoch zumindest zwei Wochen davor in Österreich aufgehalten haben. Bei der Ankunft in Zypern sind nach dem Zufallsprinzip angeordnete Tests möglich. Die Verweigerung des Tests hat ein Einreiseverbot zur Folge.

Da sich die Bestimmungen laufend und rasch ändern, empfiehlt es sich, sich vor der Reise zu informieren: Aktuelle Reiseinformationen der verschiedenen Länder sind auch auf der Seite des Außenministeriums abrufbar. Die Einreiseregeln für Österreich sind wiederum auf der Homepage des Gesundheitsministeriums angeführt. 

Detaillierte Informationen über Test- und Quarantäne-Erfordernisse der einzelnen Länder finden sich auch auf der EU-Seite Reopen Europa (Wiedereröffnung der EU). 

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