Urlaub mit dem Auto: Strafen aus dem Ausland

Verstöße gegen Mautordnungen, Einfahrten in verkehrsberuhigte Zonen und Parkvergehen können im Urlaub teuer werden. | Foto: MEV Verlag GmbH
  • Verstöße gegen Mautordnungen, Einfahrten in verkehrsberuhigte Zonen und Parkvergehen können im Urlaub teuer werden.
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  • hochgeladen von Hermine Kramer

ÖSTERREICH. Längst ist man aus dem erholsamen Urlaub zurück, da landet plötzlich eine Zahlungsaufforderung aus dem Ausland im Postkasterl. Nun stellt sich die Frage: "Muss ich das zahlen?" Meistens lautet die Antwort: "Ja". Der ÖAMTC bietet dazu eine Rechtsberatung an.

Am häufigsten wenden sich Autofahrer wegen Verstößen gegen Mautordnungen, Einfahrten in verkehrsberuhigte Zonen, Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit und Parkvergehen an die Rechtsberatung des ÖAMTC. "Die 'Strafen' sind nicht immer behördliche Strafen, sondern auch Forderungen privater Betreiber, zum Beispiel von Parkplätzen", erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. "Bei Strafen seitens der Behörde kann ein Vollstreckungsersuchen an die heimischen Verwaltungsbehörden erfolgen. Bei Forderungen privater Betreiber können Gerichte zum Einsatz kommen. In beiden Fällen sind Beträge daher grundsätzlich eintreibbar."

Darauf sollten Autofahrer achten:

  • Hoheitliche Strafen: Behördliche Strafen können aufgrund einer EU-Regelung über Grenzen hinweg im Heimatland vollstreckt werden, wenn die Kosten mindestens 70 Euro betragen (mit Deutschland können auch deutlich niedrigere Beträge vollstreckt werden). Die Verfahrenskosten werden in diesen Betrag eingerechnet.

    Zur Vollstreckung muss das Land des Deliktsortes ein Ersuchen an das Heimatland stellen, wobei das Delikt noch nicht verjährt sein darf. Das ist allerdings nicht einheitlich geregelt. Nachdem Griechenland die EU-Regelung noch nicht übernommen hat, können hier keine Strafen vollstreckt werden. "Falls die Forderung in einer fremden Sprache verfasst ist, hat der Fahrzeuglenker Anspruch auf Übermittlung des Tatvorwurfes in einer ihm verständlichen Sprache", rät Authried.

  • Private Forderungen: Private Forderungen kommen vor allem wegen Parkens auf Privatgrund vor. Sie können innerhalb der EU gerichtlich eingeklagt und vollstreckt werden und werden davor meistens über Anwälte oder Inkassobüros eingetrieben. Die Verjährungsfristen sind nicht einheitlich, teilweise sind sie selbst in den einzelnen Ländern unklar.

    Hier hilft bei Fragen eine juristische Beratung. "Wir raten, eingelangte Forderungsschreiben nicht zu entsorgen, sondern sich im Zweifelsfall beraten zu lassen", sagt Authried. Außerdem sollte man Parktickets und Vignetten auch nach dem Ende des Gültigkeitszeitraums aufbewahren. Sie können in einem möglichen späteren Verfahren Beweismittel sein.

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