Alterssicherungskommission
Anhebung des Pensionsalters "sicherlich ein Thema"

Wer in Österreich nach 45 Beitragsjahren in Pension geht, erhält 80 Prozent seines/ihres durchschnittlichen Einkommens als gesetzliche Pension.  | Foto: Pixabay
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  • Wer in Österreich nach 45 Beitragsjahren in Pension geht, erhält 80 Prozent seines/ihres durchschnittlichen Einkommens als gesetzliche Pension.
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Mit Christine Mayrhuber übernahm nun eine langjährige Arbeitsmarktökonomin die Leitung der Alterssicherungskommission. Eine Anhebung des Pensionsantrittsalters ist für sie langfristig gesehen "sicherlich ein Thema". 

ÖSTERREICH. Nach langer Vakanz erhielt die Alterssicherungskommission nun doch noch eine neue Vorsitzende. Die Regierung hat sich darauf verständigt, die WIFO-Ökonomin Christine Mayrhuber mit der Funktion zu betrauen. Das gab Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) am Donnerstag bekannt. Der Posten war fast zweieinhalb Jahre unbesetzt, nachdem sich Walter Pöltner Ende 2021 zurückgezogen hatte, da der langjährige Sektionschef das Thema von der Politik zu wenig ernst genommen sah.

Seither hatte sich die türkis-grüne Koalition nicht auf die Besetzung des Vorsitzes einigen können, und das Gremium war interimistisch von der stellvertretenden Vorsitzenden und gleichzeitig Obfrau des Seniorenbunds, Ingrid Korosec, geleitet worden. Mit Mayrhuber übernimmt nun eine langjährige Arbeitsmarktökonomin die Leitung. Seit September 2023 ist sie zudem stellvertretende Direktorin am WIFO.     

Anhebung des Pensionsantrittsalters "ein Thema"

Eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ist für die neue Leiterin der Alterssicherungskommission "langfristig gesehen sicherlich ein Thema, das wir behandeln müssen", wie sie am Freitag gegenüber "Ö1" erklärte. Inwieweit eine solche Anhebung genau aussehen sollte, konnte Mayrhuber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Der erste Schritt sei jedenfalls, "das de facto Antrittsalter an das gesetzliche Antrittsalter heranzuführen. Da ist noch viel zu tun in Österreich", so die Ökonomin.

In der Vergangenheit gab es auch Kritik des Rechnungshofes für die Kommission. Unzureichend sei deren Arbeit gewesen und die Berichte hätten keine Reformvorschläge beinhaltet. Eine Kritik, die Mayrhber nachvollziehen kann und gewissermaßen auch teilt. Es brauche jedoch gesetzliche Grundlagen, damit sich die Kommission auch entsprechend einbringen kann, betonte die Ökonomin.

Gutachten zur Finanzierbarkeit des Pensionssystems

Die Kommission zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherungssysteme – kurz Alterssicherungskommission – überwacht die Entwicklung der Bundesausgaben für die gesetzliche Pensionsversicherung und die Beamtenpensionen. Via Gutachten urteilt die Kommission über die künftige Entwicklung und Finanzierbarkeit des Pensionssystems. Ende November wurde das letzte jährliche Gutachten publiziert. Es beinhaltet eine mittelfristige Prognose über fünf Jahre. Alle drei Jahre ist von der Kommission zudem ein Gutachten über die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems zu erstellen.

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