Bis 7. Dezember
Anträge für Energiekostenzuschuss 2 nun möglich
84.055 Unternehmen meldeten sich von 16. Oktober bis 2. November für den Energiekostenzuschuss 2 vor. Ab Donnerstag können die Anträge nun final eingereicht werden, wie das Wirtschaftsministerium bekannt gab. Aufgrund der kurzen Antragsfrist von drei Wochen ist jedoch Eile geboten. Unternehmen können Zuschüsse von 3.000 bis 150 Millionen Euro erhalten.
ÖSTERREICH. Unternehmen, die sich in der vorgegebenen Periode für den Energiekostenzuschuss 2 vorangemeldet haben, können nun bis 7. Dezember 2023 einen formellen Antrag stellen. Dieser erfolgt wie schon die Voranmeldung über den Fördermanager der aws, der Förderbank des Bundes.
Wie das Wirtschaftsministerium in einer Aussendung mitteilte, sei der straffe Zeitplan "aufgrund der Fristen im europäischen Beihilferahmen leider notwendig". Dennoch zeigte sich Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) optimistisch, dass mithilfe des Energiekostenzuschusses "ein Teil der Mehrkosten der heimischen Unternehmen angesichts der gestiegenen Preise für Energie" abgefedert und die österreichische Wettbewerbsfähigkeit gesichert werden könne.
Zuschuss soll treffsicherer werden
Kocher erklärte, dass im Vergleich zum Energiekostenzuschuss 1 Änderungen eingeführt wurden. So wurden die Förderkonditionen aufgrund der Anpassung im Beihilferahmen leicht adaptiert. Dadurch entfällt etwa das Eintrittskriterium der Energieintensität in den ersten beiden Förderstufen. "Neu ist für Zuschüsse ab 125.000 Euro pro Förderperiode auch das Erfordernis des Betriebsverlustes oder einer Absenkung des EBITDAs um 40 Prozent im selben Zeitraum zum Vergleichszeitraum 2021. Eine Reihe weiterer Kriterien gewährleistet die Treffsicherheit des Energiekostenzuschusses 2", so der Minister. Auch die Förderung für bereits durch höhere Preise weitergegebene Kosten sei nicht mehr zulässig.
Von 3.000 bis 150 Millionen Euro
Im Zuge des Energiekostenzuschusses 2 können Unternehmen heuer 3.000 bis 150 Millionen Euro ausbezahlt bekommen. Der Förderzeitraum erstreckt sich dabei über das gesamte Jahr 2023 und wird in zwei Förderperioden unterteilt: Förderperiode 1 bezieht sich auf angefallene Energiemehrkosten von Jänner bis Ende Juni, Förderperiode 2 auf die Monate Juli bis einschließlich Dezember.
Für die Förderperiode 1 sind dabei die Ist-Kosten anzugeben, die die Grundlage sowohl für die Zuschussberechnung der Förderperiode 1 als auch für die Ermittlung einer Obergrenze der Zuschusshöhe für die Förderperiode 2 bilden. Für die tatsächliche Ermittlung für die Förderperiode 2 ist im Jahr 2024 eine separate Ist-Kostenabrechnung vorzulegen. Insgesamt gibt es 5 Förderstufen.
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.