OGH-Urteil im Dieselskandal
Autokäufer bekommen Kaufpreis zurück

Der OGH hat im Dieselskandal zu 10 Ob 2/23a ein Urteil gefällt. | Foto: Sergiy Sergeyduk
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Im Dieselskandal veröffentlichte der Oberste Gerichtshof (OGH) zu 10 Ob 2/23a nun sein Urteil: Das "Thermofenster" als Mangelbehebung war eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung. Nun muss der Händler das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis inklusive Zinsen rückerstatten. 

ÖSTERREICH. Nachdem VW zwischen 2009 und 2015 Diesel-Fahrzeuge in Verkehr brachte, die nur für kurze Zeit am Prüfstand die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide einhielten, führte man einen Rückruf und ein "Software-Update" durch. Seitdem fahren die Pkws mit einem "Thermofenster", wodurch die Abgasreinigung nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius funktioniert. Das widerspricht aber den Bedingungen einer EU-Betriebszulassung und die Wägen hätten folglich nie zugelassen werden dürfen.

Kaufpreis inkl. Zinsen retour

Das Verfahren gegen VW selbst wurde unterbrochen, da eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abgewartet werden soll. Durch das Thermofenster fahren die Autos über ein Kalenderjahr gesehen mit unzureichender Abgasreinigung. Der Händler muss das Fahrzeug zurücknehmen, er darf aber ein Nutzungsentgelt abziehen. 

Für das Nutzungsentgelt wurde eine Formel aufgestellt, wonach der vereinbarte Kaufpreis mal der gefahrenen Kilometer dividiert durch die zum Erwerbszeitpunkt erwartbare Restlaufleistung abgezogen werden. Der Kläger, der nun recht bekam, hatte seinen Wagen im März 2015 für 27.000 Euro gekauft und fuhr 70.000 Kilometer damit. Die erwartbare Restlaufleistung betrug zu dem Zeitpunkt etwa 250.000 Kilometer. Das Nutzungsentgelt macht somit 7.500 Euro aus und der Käufer erhält vom Händler knapp 19.500 Euro zurück. Hinzu kommen vier Prozent Zinsen.

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