Wegen betrügerischer Krida
Erste Anklage gegen René Benko rechtskräftig

Gegen Signa-Gründer René Benko ist eine erste Anklage in der Causa Signa wegen betrügerischer Krida rechtskräftig. | Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
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  • Gegen Signa-Gründer René Benko ist eine erste Anklage in der Causa Signa wegen betrügerischer Krida rechtskräftig.
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Gegen Signa-Gründer René Benko ist eine erste Anklage in der Causa Signa wegen betrügerischer Krida rechtskräftig. Ihm wird vorgeworfen, im Zuge der Insolvenz Vermögenswerte verschoben zu haben – der Schaden beträgt laut WKStA 660.000 Euro, bei Verurteilung drohen bis zu zehn Jahre Haft.

ÖSTERREICH. Die erste Anklage gegen René Benko, den Gründer des insolventen Signa-Imperiums, ist rechtskräftig. Wie das Landesgericht Innsbruck am Donnerstag gegenüber der APA bestätigte, wurde seitens der Verteidigung innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt. Damit ist die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen betrügerischer Krida offiziell rechtswirksam.

Die WKStA wirft Benko vor, im Zuge der Insolvenz seines Firmengeflechts Vermögenswerte bewusst verschwiegen und damit Gläubiger geschädigt zu haben. Laut Anklage sollen Gelder und Vermögensbestandteile unter anderem auf seine Mutter Ingeborg Benko sowie auf verschiedene Gesellschaften und Privatstiftungen – darunter die "Laura Privatstiftung" – übertragen worden sein. Aus diesen Konstruktionen habe Benko direkt oder indirekt profitiert, heißt es unter Berufung auf die Anklageschrift.

Die WKStA wirft Benko vor, im Zuge der Insolvenz seines Firmengeflechts Vermögenswerte bewusst verschwiegen und damit Gläubiger geschädigt zu haben. | Foto: EXPA / APA / picturedesk.com
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660.000 Euro Schaden im Fokus

Konkret geht es in dieser ersten Anklage um zwei Einzelhandlungen: eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für ein Haus auf der Innsbrucker Hungerburg, die laut WKStA "wirtschaftlich und sachlich unvertretbar" gewesen sei, sowie eine Schenkung von 300.000 Euro an Angehörige. Insgesamt soll so ein Schaden von 660.000 Euro entstanden sein.

Im Falle einer Verurteilung droht Benko eine Haftstrafe zwischen einem und zehn Jahren. Ein konkreter Verhandlungstermin steht derzeit noch nicht fest. Möglich ist, dass der Prozess auf Antrag der Verteidigung in Wien stattfinden wird.

Nur Teilaspekt der Causa Signa

Die nun rechtskräftige Anklage stellt lediglich einen Ausschnitt aus der umfassenden Causa Signa dar. Die WKStA ermittelt weiterhin in insgesamt 13 unterschiedlichen Strängen. Die Vorwürfe reichen von Untreue und schwerem Betrug über Gläubigerbegünstigung bis hin zu Förderungsmissbrauch.

Die nun rechtskräftige Anklage stellt lediglich einen Ausschnitt aus der umfassenden Causa Signa dar. | Foto: MeinBezirk
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Im Zentrum der Ermittlungen stehen mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Der bisher ermittelte Gesamtschaden beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf rund 300 Millionen Euro.

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Gegen Signa-Gründer René Benko ist eine erste Anklage in der Causa Signa wegen betrügerischer Krida rechtskräftig. | Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
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Die WKStA wirft Benko vor, im Zuge der Insolvenz seines Firmengeflechts Vermögenswerte bewusst verschwiegen und damit Gläubiger geschädigt zu haben. | Foto: EXPA / APA / picturedesk.com
Die WKStA wirft Benko vor, im Zuge der Insolvenz seines Firmengeflechts Vermögenswerte bewusst verschwiegen und damit Gläubiger geschädigt zu haben. | Foto:  HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

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