Energiewende
Neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz in Begutachtung

Ziel des neuen Gesetzes ist es u. a., die "Infrastruktur für die Energiewende" sicherzustellen. | Foto: Windpark Munderfing
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Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat am Freitag einen Entwurf für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Begutachtung geschickt. Das neue Bundesgesetz soll künftig die neun Landes-Elektrizitätsgesetze ablösen. Ziel ist es, die "Infrastruktur für die Energiewende" sicherzustellen, die "Rechte zur Eigenversorgung mit Strom" auszuweiten und einen "flexibleren Netzzugang" zu schaffen, wie das Energieministerium mitteilte.

ÖSTERREICH. Geht es nach dem Gesetzesentwurf, sollen die regionalen Verteilnetzbetreiber künftig zur Vorlage von zehnjährigen Ausbauplänen verpflichtet werden. Das sei von großer Bedeutung, um die notwendige Infrastruktur für die Energiewende zur Verfügung zu stellen, heißt es aus dem Ministerium. Denn damit wären die Verteilernetzbetreiber gezwungen, "aktiv und vorausschauend zu planen".

Außerdem soll ein "flexibler Netzzugang" geschaffen werden, damit Sonnen- und Windkraftwerke schneller ans Netz kommen. Bedeutet also: Möchte etwa eine Betreiberin oder ein Betreiber einer Photovoltaikanlage Strom ins Netz einspeisen, muss das künftig über einen gewissen Zeitraum ermöglicht werden – "auch wenn noch nicht zu jedem Zeitpunkt eine 100-prozentige Einspeisung garantiert werden kann". Eine Veröffentlichung verfügbarer Netzanschlusskapazitäten durch die Netzbetreiber soll zudem für mehr Transparenz sorgen. 

Rechte zur Eigenversorgung werden gestärkt

Auch die Möglichkeiten zur Eigenversorgung mit grünem Strom werden weiter ausgebaut. So sieht der Entwurf vor, dass die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft durch den Lieferanten künftig nicht mehr unterbunden werden kann. Verträge, wonach der gesamte Energiebedarf während der Laufzeit ausschließlich über einen Lieferanten zu decken ist, sollen durch ein Diskriminierungsverbot nicht mehr möglich sein.

Branche zeigt sich erfreut

Erste Reaktionen fielen durchwegs positiv aus. Die Windbranche zeigte sich "hoch erfreut, dass das ElWG nun endlich in Begutachtung gesendet wird". Nach einer detaillierten Analyse werde man sich gerne einbringen, so IG Windkraft-Geschäftsführer Stefan Moidl.

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), der bereits seit Längerem auf eine entsprechende Reform drängt, zeigte sich nun ebenfalls erfreut. Das Gesetz sei "entscheidend für Österreichs Weg zur Klimaneutralität und für das Ziel von 100 Prozent Strom aus erneuerbarer Energie bis 2030", hieß es in einer Aussendung.

"Wir warten schon lange auf den offiziellen Entwurf und freuen uns, dass in dieser Gesetzgebungsperiode noch wichtige Rahmenbedingungen für den notwendigen Umbau des Stromsystems beschlossen werden", stimmte auch "Österreichs Energie"-Generalsekretärin Barbara Schmidt in den Kanon ein.

Sechs Wochen in Begutachtung

Das ElWG geht nun für sechs Wochen in Begutachtung – in dieser Zeit kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Nach Beschlussfassung als Regierungsvorlage wird der Gesetzesentwurf an den Nationalrat übermittelt. Zur Beschlussfassung im Parlament ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Mit dem Begutachtungsstart wird auch eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus den zuständigen Ministerien, Sozialpartnern und der Energiebranche eingerichtet. Diese soll ein neues Modell der Grundversorgung unter besonderer Berücksichtigung einkommensschwacher Haushalte (Sozialtarif) erarbeiten. Zudem sollen dort Weiterentwicklungen bei den Vorgaben für die Änderung von Preisen durch die Stromversorger diskutiert werden, hieß es aus dem Ministerium.

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