Billige Strom- und Gastarife
Streit um Energie-Grundversorgung entbrannt

Die Energie-Grundversorgung ist gesetzlich festgeschrieben, offizielle Voraussetzungen wie ein niedriges Einkommen gibt es dafür allerdings nicht | Foto: panthermedia/brianguest
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Auch wer in eine finanzielle Notlage kommt, hat das Recht auf Energie – das ist die Idee der sogenannten Energie-Grundversorgung. Sie ist gesetzlich festgeschrieben, offizielle Voraussetzungen wie ein niedriges Einkommen gibt es dafür allerdings nicht. Der Verbraucherschutzverein (VSV) ruft Verbraucherinnen und Verbraucher daher seit geraumer Zeit dazu auf, sich auf die Grundversorgung zu berufen. Die Energieversorger orten darin einen Missbrauch. 

ÖSTERREICH. Sowohl Privatpersonen als auch kleine Unternehmen können sich auf die Energie-Grundversorgung berufen – wir haben berichtet. Wer einen Antrag stellt, dem müssen günstigere Strom- und Gastarife zugestanden werden. Konkret dürfen die im Anschluss verrechneten Tarife nicht höher sein als jene, die der Großteil der Kundinnen und Kunden des jeweiligen Unternehmens bezahlt. Dabei ist von Vorteil, dass Bestandskundinnen und -kunden meist deutlich günstigere Tarife haben, als am Markt angeboten werden. 

Jeder kann Grundversorgung beantragen

Das Recht auf die Energie-Grundversorgung gibt es bereits seit Jahren. Es sollte eigentlich Menschen helfen, die in eine schwierige Lebenssituation geraten sind – denen etwa die Energielieferungen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten eingestellt wurden, oder die aus anderen Gründen nicht mehr mit Energie versorgt werden.

Beantragen kann die Grundversorgung aber grundsätzlicher jede Privatperson sowie kleinere Unternehmen – im Gesetz ist keine Hürde wie etwa ein Einkommensnachweis definiert. Vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise und den damit einhergehenden Übergewinnen der Lieferanten rief der VSV Verbraucherinnen und Verbraucher bereits Anfang des Monats dazu auf, die Grundversorgung zu beantragen.

"Ich rate Verbrauchern und Kleinunternehmern, die Grundversorgung in Anspruch zu nehmen, weil das ist die selbstorganisierte Übergewinnabschöpfung bei den großen Versorgern", wiederholte VSV-Obmann Peter Kolba nun nochmals gegenüber Ö1. Darüber hinaus habe man einen deutlichen Vorteil im Preis, so der Verbraucherschützer.

Bestandstarife um bis zu 80 Prozent günstiger

Der Grund für die günstigeren Preise ist eine mit der Grundversorgung festgelegte Obergrenze des im Anschluss verrechneten Tarifs. Dieser darf den Durchschnittspreis, den Bestandskundinnen und -kunden bezahlen, nämlich nicht überschreiten und ist damit meist deutlich niedriger als ein regulärer Neukunden-Tarif.

So würden etwa Bestandskundinnen und -kunden bei der oberösterreichischen Energie-AG knapp 10 Cent, Neukunden hingegen 50 Cent pro kWh (brutto) bezahlen, heißt es dazu im Ö1-Mittagsjournal. Laut E-Control bewegt sich der Durchschnittspreis für eine Kilowattstunde (kWh) Strom österreichweit derzeit zwischen rund 18 Cent und gut 72 Cent.  

Energieversorger orten Missbrauch

Nun meldeten sich auch die Energieversorger zu Wort: Jetzt zu wechseln sei nicht der Sinn der Grundversorgung. Sie sei für Menschen in einer Notlage geschaffen worden, nicht dafür, sich einen günstigeren Tarif zu holen. Österreichs Energie, der Zusammenschluss aller Versorger, warnt indessen: Steigt die Masse in die Grundversorgung ein, dann wird generell der Preis steigen. Es brauche eine Gesetzesänderung: Die Grundversorgung solle zwar bleiben, es brauche aber Hürden wie etwa einem Einkommensnachweis. Vom Ministerium heißt es dazu, eine Gesetzesänderung sei nicht geplant. 

Daneben berufen sich lokale Energieversorger auf Landesgesetze, die strengere Regeln vorsehen. Für Kolba sei das verfassungswidrig: Wenn ein Versorger sich auf einen Sozialhilfenachweis oder Ähnliches berufe, dann werde der Verbraucherschutzverein gerichtlich klären, dass das Bundes- und nicht das Landesgesetz gelte, so Kolba.

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